On Tue, 12 Oct 2004 16:08:58 +0200, Uwe Tetzlaff <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>Oliver Gassner <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: >>Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja >>keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher j�discher Journalist, >>ich sch�tze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht >>allein. > >Da� er das OK findet, sch�n und gut - was aber, wenn das Gericht hier >zur Ansicht gelangt, da� der Gesetzgeber das ganz und gar nicht OK >findet? Das mag man hier in der Sache f�r falsch halten, aber gerade >daf�r, solche Feststellungen mit Verbindlichkeit zu treffen, sind >Gerichte schlie�lich da. Der gesetzgeber sagt sinngem��: "Wer 'aufkl�rend' �ber Nazis redet darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss." Frage w�re jetzt: Reder Af aufkl�rend und wenn ja wor�ber. Muss er dazu etc. Es gibt kein Sehen ohne Interpretieren. OG -- oliver gassner - radbrunnengasse 1/2 - D-71665 vaihingen an der enz [EMAIL PROTECTED] - mobil 0179 297 234 2 - http://www.oliver-gassner.de/ literatur: http://www.carpe.com/ - IM jabber/psi: OliverG @ jabber.org community-blog (iraq + terror): http://cyberabad.de/warscan/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
