On Tue, 12 Oct 2004 16:08:58 +0200, Uwe Tetzlaff <[EMAIL PROTECTED]>
wrote:

>Oliver Gassner <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
>>Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja
>>keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher j�discher Journalist,
>>ich sch�tze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht
>>allein.
>
>Da� er das OK findet, sch�n und gut - was aber, wenn das Gericht hier
>zur Ansicht gelangt, da� der Gesetzgeber das ganz und gar nicht OK
>findet? Das mag man hier in der Sache f�r falsch halten, aber gerade
>daf�r, solche Feststellungen mit Verbindlichkeit zu treffen, sind
>Gerichte schlie�lich da.

Der gesetzgeber sagt sinngem��: "Wer 'aufkl�rend' �ber Nazis redet
darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss."

Frage w�re jetzt: Reder Af aufkl�rend und wenn ja wor�ber. Muss er
dazu etc.

Es gibt kein Sehen ohne Interpretieren.

OG


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