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Hi,

- -- Oliver Gassner <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Genau solche Statements kategorisiert das Gericht geohnheitsm��ig als
> 'fehlende einsicht' und haut das Strafma� hoch. Ggf. w�ren die uneter
> 90 gegangen...

tjanun ...
... soll ich vor Gericht irgendwas zusammenl�gen, um die Strafe auf 30
tagess�tze zu dr�cken, nur um dann in der Revision was anderes zu behaupten?


Es ging ja nicht darum, wie hoch die Strafe wird, sondern um Freispruch oder
nicht. Und hier muss eben gesagt werden -- und das hat Thomas ja auch sehr
deutlich gemacht -- dass es hier darum geht eine medienspezifische Umsetzung
zu machen.

Das hat dann auch weniger  mit Einsicht zu tun als mit unterschiedlichen
Auffassungen.


Ciao
  Alvar



- -- 
** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/
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