* Alvar Freude:

> Nichtsdestotrotz war es aber auch so besprochen, dies so aufzubauen. Und das
> macht ja auch sinn: die Arbeiten sind nur in entsprechendem Kontext zu
> verstehen, ODEM besteht nicht nur aus einer Seite, die Projekte haben eine
> zeitliche Reihenfolge und stehen in einem gesellschaftspolitischen Kontext.

Spielt das f�r die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch h�chstens bei
der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung).

> Die eigentlichen Verfehlungen sind die Links, und zu Hyperlinks habe ich mich
> ja auch ge�u�ert. Tja, auch das scheint die Richterin strafversch�rfend
> gewertet zu haben, weil es als "uneinsichtig" gilt. Sprich: wer die Ansicht
> der Staatsanwaltschaft nicht teilt und behauptet sich nicht strafbar gemacht
> zu haben kriegt halt die doppelte oder dreifache Strafe.

Du hast irgendwas Unverst�ndliches zur technischen Seite vorgetragen.
Es ging aber um die rechtliche Wertung. Wie Hyperlinks technisch
realisiert sind, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

> Die Alternative w�re gewesen? "Herr Staatsanwalt, Sie haben Recht:
> ich darf mich nicht f�r die Rezipientenfreiheit einsetzen wenn man
> damit Nazi-Websites anschauen kann"? Das kann es ja nicht sein
> ... ;-)

Du h�ttest versuchen k�nnen, die sorgf�ltig ausgearbeiteten aktuellen
Inhalte aus der Schu�linie zu bekommen und Dich bei den anf�nglichen
Schnellsch�ssen und der letztlich �berfl�ssigen Link-Liste bei
FreedomPhone einsichtig zeigen k�nnen.

Ich kann jedem nur empfehlen, bei archive.org die alten Inhalte
(insbesondere zu /zensur) anzuschauen und sich dann kritisch zu
fragen, ob dies wirklich Schutz als politische Aufkl�rung genie�en
soll. Ich hatte die alten Inhalte jedenfalls schon wieder ganz
vergessen.

> Rein prinzipiell war die Strategie wahrscheinlich nicht falsch, im Detail
> h�tte es besser laufen k�nnen und wenn die Richterin sagt und da auch keine
> andere Meinung akzeptiert Links seien ein verbreiten von Inhalten -- tja,
> dann ists eh vorbei.

IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zug�nglichmachung. So
falsch ist das ja nun nicht. Grunds�tzlich kann man sich vollst�ndige
Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der
geltenden deutschen Gesetze leisten.

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