* Alvar Freude: > Nichtsdestotrotz war es aber auch so besprochen, dies so aufzubauen. Und das > macht ja auch sinn: die Arbeiten sind nur in entsprechendem Kontext zu > verstehen, ODEM besteht nicht nur aus einer Seite, die Projekte haben eine > zeitliche Reihenfolge und stehen in einem gesellschaftspolitischen Kontext.
Spielt das f�r die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch h�chstens bei der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung). > Die eigentlichen Verfehlungen sind die Links, und zu Hyperlinks habe ich mich > ja auch ge�u�ert. Tja, auch das scheint die Richterin strafversch�rfend > gewertet zu haben, weil es als "uneinsichtig" gilt. Sprich: wer die Ansicht > der Staatsanwaltschaft nicht teilt und behauptet sich nicht strafbar gemacht > zu haben kriegt halt die doppelte oder dreifache Strafe. Du hast irgendwas Unverst�ndliches zur technischen Seite vorgetragen. Es ging aber um die rechtliche Wertung. Wie Hyperlinks technisch realisiert sind, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. > Die Alternative w�re gewesen? "Herr Staatsanwalt, Sie haben Recht: > ich darf mich nicht f�r die Rezipientenfreiheit einsetzen wenn man > damit Nazi-Websites anschauen kann"? Das kann es ja nicht sein > ... ;-) Du h�ttest versuchen k�nnen, die sorgf�ltig ausgearbeiteten aktuellen Inhalte aus der Schu�linie zu bekommen und Dich bei den anf�nglichen Schnellsch�ssen und der letztlich �berfl�ssigen Link-Liste bei FreedomPhone einsichtig zeigen k�nnen. Ich kann jedem nur empfehlen, bei archive.org die alten Inhalte (insbesondere zu /zensur) anzuschauen und sich dann kritisch zu fragen, ob dies wirklich Schutz als politische Aufkl�rung genie�en soll. Ich hatte die alten Inhalte jedenfalls schon wieder ganz vergessen. > Rein prinzipiell war die Strategie wahrscheinlich nicht falsch, im Detail > h�tte es besser laufen k�nnen und wenn die Richterin sagt und da auch keine > andere Meinung akzeptiert Links seien ein verbreiten von Inhalten -- tja, > dann ists eh vorbei. IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zug�nglichmachung. So falsch ist das ja nun nicht. Grunds�tzlich kann man sich vollst�ndige Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze leisten. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
