* Alvar Freude: >> Spielt das f�r die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch h�chstens bei >> der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung). > > nat�rlich spielt das eine Rolle. Die Sachen lassen sich nur durch > den Kontext verstehen, sie stehen nicht einzeln sondern sind > Bestandteil des Gesamtkonzepts.
Der Kontext fehlte Anfang 2002, tut mir leid. >> Du h�ttest versuchen k�nnen, die sorgf�ltig ausgearbeiteten aktuellen >> Inhalte aus der Schu�linie zu bekommen > > da stehen sie ja gar nicht drin! Und warum soll dann bitte die "Linkfreiheit" allgemein in Gefahr sein? BTW, habt Ihr nicht daf�r gesorgt, da� sie in der Akte sind? [Alte Inhalte auf odem.org] > tjanun, sie sind jetzt kein Meilenstein der Volksaufkl�rung. > > Aber was ist daran grunds�tzlich daneben? *Meinungen* explizit au�en vor > gelassen Unn�tige pers�nliche Angriffe, es macht auf diese Weise einfach den Eindruck eines Querulanten, f�rchte ich. > (ich weiss, dass das das Gericht nicht getan hat, es war ja auch > eine Entscheidung gegen meine Meinung bez�glich der > Sperrverf�gungen). Huch? Wo denn das? Du sagst doch, da� der StA sich gar nicht f�r die aktuellen Inhalte interessierte?! > darauf bin ich ja auch eingegangen: es kommt auf den Kontext an. Sicherlich, nur war �berhaupt nicht klar, da� Du Dich von den alten Inhalten in *irgendeiner* Weise distanzierst (und sei es auch nur, da� Du sie als veraltet und im Nachhinein ein klein wenig kindisch betrachtest). Ich kann verstehen, da� man aus Prinzip nicht nur die aktuelle Fassung ins Netz stellt, einfach um die Transparenz zu erh�hen und ein Orwell-Szenario zu vermeiden, aber ob man die Peinlichkeiten der Vergangenheit unbedingt aufheben mu�, wenn man deswegen rechtlich �rger bekommt, ist doch sehr fraglich. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
