* Alvar Freude:

>> Spielt das f�r die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch h�chstens bei
>> der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung).
>
> nat�rlich spielt das eine Rolle. Die Sachen lassen sich nur durch
> den Kontext verstehen, sie stehen nicht einzeln sondern sind
> Bestandteil des Gesamtkonzepts.

Der Kontext fehlte Anfang 2002, tut mir leid.

>> Du h�ttest versuchen k�nnen, die sorgf�ltig ausgearbeiteten aktuellen
>> Inhalte aus der Schu�linie zu bekommen 
>
> da stehen sie ja gar nicht drin!

Und warum soll dann bitte die "Linkfreiheit" allgemein in Gefahr sein?

BTW, habt Ihr nicht daf�r gesorgt, da� sie in der Akte sind?

[Alte Inhalte auf odem.org]

> tjanun, sie sind jetzt kein Meilenstein der Volksaufkl�rung.
>
> Aber was ist daran grunds�tzlich daneben? *Meinungen* explizit au�en vor
> gelassen

Unn�tige pers�nliche Angriffe, es macht auf diese Weise einfach den
Eindruck eines Querulanten, f�rchte ich.

> (ich weiss, dass das das Gericht nicht getan hat, es war ja auch
> eine Entscheidung gegen meine Meinung bez�glich der
> Sperrverf�gungen).

Huch? Wo denn das? Du sagst doch, da� der StA sich gar nicht f�r die
aktuellen Inhalte interessierte?!

> darauf bin ich ja auch eingegangen: es kommt auf den Kontext an.

Sicherlich, nur war �berhaupt nicht klar, da� Du Dich von den alten
Inhalten in *irgendeiner* Weise distanzierst (und sei es auch nur, da�
Du sie als veraltet und im Nachhinein ein klein wenig kindisch
betrachtest).

Ich kann verstehen, da� man aus Prinzip nicht nur die aktuelle Fassung
ins Netz stellt, einfach um die Transparenz zu erh�hen und ein
Orwell-Szenario zu vermeiden, aber ob man die Peinlichkeiten der
Vergangenheit unbedingt aufheben mu�, wenn man deswegen rechtlich
�rger bekommt, ist doch sehr fraglich.

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