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Hi,

- -- Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>> Nichtsdestotrotz war es aber auch so besprochen, dies so aufzubauen. Und
>> das macht ja auch sinn: die Arbeiten sind nur in entsprechendem Kontext zu
>> verstehen, ODEM besteht nicht nur aus einer Seite, die Projekte haben eine
>> zeitliche Reihenfolge und stehen in einem gesellschaftspolitischen Kontext.
> 
> Spielt das f�r die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch h�chstens bei
> der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung).

nat�rlich spielt das eine Rolle. Die Sachen lassen sich nur durch den Kontext
verstehen, sie stehen nicht einzeln sondern sind Bestandteil des
Gesamtkonzepts.


> Du hast irgendwas Unverst�ndliches zur technischen Seite vorgetragen.

ich habe das W3C zitiert. Das mag sie �berfordert haben, OK. Aber:


> Es ging aber um die rechtliche Wertung. Wie Hyperlinks technisch
> realisiert sind, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

*ICH* kann nichts zur rechtlichen WErtung sagen. Die lacht mich da nur aus,
abgesehen davon k�nnte ich das eh nur auswendig lernen und der StA w�rde mich
auseinandernehmen.

Daf�r istd er Anwalt da, und der hat das ja auch gesagt: aber das kann er
erst im Pl�doyer. 

Da w�ren evtl. Rechtsgutachten m�glich gewesen, tjagut.
Das ist (oder war zumindest mal vor einem Jahr) auch eine Kostenfrage.


> Du h�ttest versuchen k�nnen, die sorgf�ltig ausgearbeiteten aktuellen
> Inhalte aus der Schu�linie zu bekommen 

da stehen sie ja gar nicht drin!


> und Dich bei den anf�nglichen
> Schnellsch�ssen und der letztlich �berfl�ssigen Link-Liste bei
> FreedomPhone einsichtig zeigen k�nnen.

also, die Link-Liste ist alles andere als �berfl�ssig, die geh�rt zum
Gesamtkonzept dazu und wir haben die sehr bedacht eingef�hrt.

Aber das ist letztendlich meine k�nstlerische Freiheit, �ber die zur Not das
BVerfG urteilen muss.


> Ich kann jedem nur empfehlen, bei archive.org die alten Inhalte
> (insbesondere zu /zensur) anzuschauen und sich dann kritisch zu
> fragen, ob dies wirklich Schutz als politische Aufkl�rung genie�en
> soll. Ich hatte die alten Inhalte jedenfalls schon wieder ganz
> vergessen.

tjanun, sie sind jetzt kein Meilenstein der Volksaufkl�rung.

Aber was ist daran grunds�tzlich daneben? *Meinungen* explizit au�en vor
gelassen (ich weiss, dass das das Gericht nicht getan hat, es war ja auch
eine Entscheidung gegen meine Meinung bez�glich der Sperrverf�gungen).

 
> IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zug�nglichmachung. So
> falsch ist das ja nun nicht. Grunds�tzlich kann man sich vollst�ndige
> Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der
> geltenden deutschen Gesetze leisten.

darauf bin ich ja auch eingegangen: es kommt auf den Kontext an.


Ciao
  Alvar


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** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/
** Berufsverbot? http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html
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