Florian Weimer ([EMAIL PROTECTED]) - Fri, Oct 08, 2004 at 12:50:15AM +0200: > falsch ist das ja nun nicht. Grunds�tzlich kann man sich vollst�ndige > Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der > geltenden deutschen Gesetze leisten.
Ich wuerde ein 'Als Literaturverweise im Zusammenhang mit kritischer Eroerterung sind sie erlaubt' als Grundsatzrichtlinie begruessen. Und dabei bitte keine Haarspalterei ob der Link jetzt verlinkt ist oder die URL nur hingeschrieben ist, das sind technische Feinheiten, die nichts an der Tatsache der Benennung des Materials aendern. neko -- Simone Demmel [EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
