Moinmoin,

Alvar Freude schrieb am 08. Oktober 2004:

> > Ich kenne die Akten nat�rlich nicht, aber generell ist das Urteil
> > aufgrund der m�ndlichen Verhandlung erschreckend nachvollziehbar. 
> 
> inwiefern?

Weil es _in der Verhandlung selbst_ nie um die Frage ging wie
schwerwiegend eine Referenz auf eine andere Webseite ist.

> > Bei FreedomPhone bin ich inzwischen selbst ziemlich unsicher, 
> 
> hmmm, warum?

Weil so etwas _f�r Blinde_ zB durchaus ein Dienst sein _k�nnte_. Ja,
es w�re �berteuert. Aber es w�re durchaus eine Alternative zur
Braille-Zeile.

Ciao, Hanno
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Fachbegriffe der Informatik : Virenwarnung
->  MS Outlock wird mal wieder getestet.
Manfred Worm Sch�fer

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