Oliver Gassner wrote: > > > >Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des > >Zeitgeschehens. Die Sperrungsverfuegung sind solche Vorgaenge. Die > >Frage ist also allein, ob Odem darueber berichtet. > > D.h. es ist irrelevant ob man zum Berichten �ber Ereignis A Ereignis B > wirklich erw�hnen MUSS?
Das ist alles vom BGH durchentschieden. Und im Gegensatz zum Gericht habe ich diese Fragen vorab ueberprueft und nachgelesen. Nach der Rspr. ist es so, dass das Propagandamittel bzw. der volksverhetzende Inhalt noch nicht einmal fuer das Verstaendnis der Berichterstattung zwingend erforderlich sein muss. Es genuegt vielmehr, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht. > > Und erst heute hab ich wieder gelesen, dass bei Konfliktl�sungen das > 'sich versetzen' in den anderen relativ hilfreich ist. Es geht hier nicht um Mediation, sondern um ein Strafverfahren. Es ist insoweit immer schwierig sich in eine juristische Schlussfolgerung hinein zu versetzen, der es an jeglicher Begruendung fehlt. > > Und (so aus dem journalistischen Standpunkt): > > Sind Kommentare Berichte? Wird auf Odem eher kommentiert oder eher > berichtet? Beides. Odem wird ja deswegen auch sowohl von den Medien als auch von wissenschaftlichen Publikationen immer wieder als Quelle zitiert, wenn es um die Sperrungsverfuegungen geht. Gruesse Thomas Stadler http://www.internet-law.de _________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
