* Alvar Freude:

> naja, eine IP aus dem Belwue-Pool, die sich nicht zu einem Namen aufl�sen
> l�sst, und die bei einem Whois auch nur Belwue liefert, das ist auf den
> ersten Blick nun auch nicht wirklich verd�chtig.

Offizielle BelWue-Policy ist, da� IP-Adresse nicht anonym sein
(d.h. einen Reverse Lookup haben) sollten. Das steht auch in einem der
Arbeitsberichte.

Ich bin anderer Ansicht und halte ein funktionierendes internes WHOIS
(kombiniert mit einem Remailer f�r Externe, so da� man nicht in die
Teufelsk�che Einwilligungsverfahren kommt) f�r wichtiger. DNS als
Dokumentationsersatz versagt sp�testens dann, wenn man das irgendwohin
delegiert, wo ist dann nicht gepflegt wird (was in wunderbarer Weise
vom DNS-Protokoll unterst�tzt wird).

>> Das tat ich bereits am Wochenende, und zog entsprechende Konsequenzen.
>> Allerdings entzieht sich das FITUG-Archiv meinem Zugriff (zumindest
>> gehe ich bis auf weiteres davon aus).
>
> Also ist L�schen f�r Dich die Konsequenz, und in Zukunft nicht mehr dar�ber
> reden?

Nein, sauber dar�ber reden. Ich kann �ber eine Gerichtsverhandlung
auch berichten, wenn ich die Zeugen und den Angeklagten nicht beim
vollen Namen nenne. Bei den beiden Webseiten ist es f�r die Diskussion
um die Sperrverf�gung auch v�llig ausreichend, auf entsprechende
aufkl�rende Seiten zu verlinken -- eben weil es �berhaupt nicht um die
gesperrten Inhalte geht, sondern ums Filtern an sich.

Aber klar, wenn wir mal vom vorliegenden Beispiel abstrahieren, sieht
das vielleicht anders aus.

> Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares
> Verbreiten und Zug�nglichmachen ansehen, m�ssen auch sagen dass ...
>
>   - eine Antwort auf die Frage "Was soll denn konkret gesperrt werden"
>     strafbar ist w�re

Nicht zwangsl�ufig, siehe oben.

>   - sich die Verantwortlichen des FITUG e.V. strafbar machen w�rden, 
>     da auf der Website bekannterma�en im Archiv die URLs verlinkt sind

Mein Mitleid mit FITUG ist in diesem Punkt ziemlich begrenzt, was aus
deren Einstellung zur Integrit�t des Archives und den damit
verbundenen Konsequenzen resultiert.

>   - diejenigen, die die URLs in Newsgroups, Mailinglisten, Chats 
>     und Foren nennen, sich strafbar machen w�rden

Chats als Form der Ver�ffentlichung? Na ich wei� nicht. Auf alle
Mailinglisten trifft dies sicherlich auch nicht zu. Ohne Webarchiv
sieht es bei Mailinglisten auch eher etwas mau aus, je nach
Listenpolicy.

>   - die Frage "hallo, was haltet Ihr von ..." strafbar w�re

Ich mu�te beim ersten Mal, als ich das las, irgendwie an Peter H.
denken. 8-)

>   - die Linkliste von Burks ebenso illegal w�re wie ein Verweisen
>     auf diese

Naja, ich glaube halt nicht an solche Automatismen. Das Strafrecht
kennt keine vollst�ndige Induktion.

>   - Links auf zweifelhafte Websites, auch zivilrechtlich zweifelhafte,
>     verboten sein sollten

Bei zivilrechtlichen Sachen bist Du als Linksetzender heute schon
regelm��ig der Dumme, da es auf ein Verschulden meist �berhaupt nicht
ankommt. Beim Strafrecht wird immerhin die Schuld ber�cksichtigt.

> Hier w�rde jegliche Diskussion �ber entsprechende Inhalte zensiert.

Ich halte das ein wenig f�r �bertrieben. Schrieb Rigo nicht mal vor
einiger Zeit, da� selbst das Bundesverfassungsgericht nicht in seine
Urteil hineinschreiben k�nne, was es eigentlich meine, und man die
Urteile deswegen zwischen den Zeilen lesen m�sse. (Wolfgang Leonhard
erl�uterte mal in einem Vortrag diese Lesetechnik, allerdings mit
Blick auf die Prawda.)

Kurzum: Mit ein bi�chen Verrenkung m�ssen wir immer leben m�ssen, und
ein Teil ist schlicht aus, wie soll ich sagen, metaphysischen Gr�nden
unvermeidbar.

> in diesem Falle mag das unn�tig sein. Aber sollen wir uns
> tats�chlich Sprache und Unterhaltung zensieren lassen, nur weil
> etwas m�glicherweise un�tig ist?  Soll niemand mehr fragen d�rfen:
> "Hallo, was h�lst Du von [Lauck-URL]"?

Privat ist das v�llig in Ordnung. In der �ffentlichkeit ist das etwas
v�llig anderes. Nun ist es zugegebenerma�en etwas schwierig, sich
z.B. via Blog nicht �ffentlich zu �u�ern.

> Sollen wir uns jedes mal in einer Diskussion Gedanken machen m�ssen,
> ob die Nennung einer URL n�tig sein ist?

Als Richtschnur k�nnte ich mir so etwas schon vorstellen -- unter der
Pr�misse, da� man wirklich davon ausgehen mu�, da� die Inhalte zum
einen gef�hrlich sind, zum anderen auch tats�chlich von
Schutzbed�rftigen eingesehen werden.

Ich habe allerdings auch ein bi�chen Probleme damit, da� man mit dem
richtigen Parteibuch in den Medien ganz gem�tlich gegen T�rken hetzen
kann, solange es blo� echte T�rken sind und nicht die, die man immer
gequ�lt als "Mitb�rger" bezeichnet (was offenbar wie "Mitfahrer" zu
verstehen ist). Den Extremismus von Stormfront & Co. halte ich f�r
deutlich harmloser, da er wesentlich leichter als Extremismus zu
erkennen ist.

> Ncohmal: Dies betrifft nicht nur Nazi-Kram, sondern auch anderes
> beispielsweise aus dem zivilrechtlichen Bereich, siehe FTP-Explorer.

Diejenigen, die Inhalte gewerblich ins Netz stellen, machen das.

Bricolage, ein Content-Management-System (das urspr�nglich f�r
Salon.com entwickelt wurde), hat deswegen z.B. eine Stufe "Legal Desk"
im Ver�ffentlichungsproze�. SPIEGEL ONLINE hat eine zeitlang *gar*
*keine* Links ver�ffentlicht, die �ber das oberste Dutzend
hinauswiesen.

Entsprechende Konstrukte w�ren zumindest f�r Blogs denkbar, bei
�ffentlich archivierten Mailinglisten geht das zur Not auch. (Wir
hatten mal so eine Mailingliste, aber waren ganz dankbar, da� sie nie
wirklich angenommen wurde, weil man sich dadurch erst so richtig aus
dem Fenster lehnt, und das in diesem Fall nicht wirklich unser Job
war.)

> Wenn ich wegen so einem Dreck vor Gericht stehe, geht es mir
> mitnichten darum nur den Hals aus der Schlinge zu ziehen. Wir haben
> hier auch die Gelegenheit, endlich mal Klarheit bzgl. Links zu
> schaffen.

H�chstens im strafrechtlichen Bereich. Im Wettbewerbsrecht kommt es
meist nicht auf das Verschulden an, und dort ist die Situation bereits
gekl�rt worden, wenn auch in einer h�chst unbefriedigenden Weise.

> Und genau hier kommen wir meines Erachtens zu einem wichtigen Punkt:
>
> Solange sich jemand innerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung
> bewegt -- und das tust Du wenn Du Dich f�r eine weitergefa�te
> Meinungsfreiheit nach US-Vorbild einsetzt oder ich gegen die B�ssowschen
> Sperrverf�gungen argumentiere -- dann darf es keine Gesinnungsjustiz geben.

Klar, die Abschaffung des F�deralismus halte ich f�r einen weitaus
gr��eren (und auch riskanteren) Einschnitt als das Abschaffen einiger
Verbreitungsdelikte. Trotzdem kann man dar�ber relativ unverfangen
reden, auch wenn es direkt an die Grundfeste unserer Verfassung geht.

> Dann darf es auch keine Strafversch�rfung geben wenn der Angeklagte
> der Ansicht ist, dass es richtig und im Rahmen der geltenden Gesetze
> ist was er tut, nur weil ein Staatsanwalt versucht anderes zu
> konstruieren.

Doch, nat�rlich -- wenn wirklich eine Strafbarkeit vorliegt, mu� die
Strafe dem Handeln des Angeklagten in diesem Punkt angemessen sein.
Eine Privilegierung politischer Straft�ter will man sich nicht mehr
leisten, genauso wenig, wie ein junger, vorbestrafter, staatenloser
Kunstmaler Kanzler werden soll.

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