On Thu, Mar 10, 2005 at 12:20:37AM +0100, Axel H Horns wrote: > On 9 Mar 2005, at 23:31, PILCH Hartmut wrote: > > > > Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu > > > definieren? > > > > Exakt gleich. > > > > "Computer-implemntierte Erfindung" ist gemaess obiger Definition > > eine reine Softwareloesung, von der der Sprecher behauptet, es > > handele sich dabei um eine "Erfindung" im Sinne des Patentrechts. > > Eine "Erfindung" ist ein Immaterialgut. Nur Erfindungen sind > patentierbar. Sonst nichts. Siehe � 1 PatG oder Art. 52 EP�. > > Gartenschlaeuche, Werkzeugmaschinen, Verfahren zur Herstellung von > Schwefelsaeure, mit Software zu Auktionsmaschinen gemachte Computer > oder einfach Software sind nicht patentierbar. Ueberhaupt nicht.
Du schl�gst auf einen Strohmann ein. Niemand verwechselt die abstrakte Idee mit ihrer Manifestation in einem konkreten Gegenstand. Das Problem am Begriff "Computer-implementierte Erfindung" ist die vorweggenommene Klassifizierung der Idee als Erfindung. Softwarepatente bezeichnen Patente auf Ideen, die nach geltendem Recht *keine* Erfindungen sind, sondern mathematische Methoden. Solche Patente d�rfte es also heute garnicht geben. Gru�, Martin -- One night, when little Giana from Milano was fast asleep, she had a strange dream.
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