On Thu, Mar 10, 2005 at 12:20:37AM +0100, Axel H Horns wrote:
> On 9 Mar 2005, at 23:31, PILCH Hartmut wrote:
> 
> > > Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu
> > > definieren?
> > 
> > Exakt gleich.
> > 
> > "Computer-implemntierte Erfindung" ist gemaess obiger Definition
> > eine reine Softwareloesung, von der der Sprecher behauptet, es
> > handele sich dabei um eine "Erfindung" im Sinne des Patentrechts.
> 
> Eine "Erfindung" ist ein Immaterialgut. Nur Erfindungen sind 
> patentierbar. Sonst nichts. Siehe � 1 PatG oder Art. 52 EP�.
> 
> Gartenschlaeuche, Werkzeugmaschinen, Verfahren zur Herstellung von 
> Schwefelsaeure, mit Software zu Auktionsmaschinen gemachte Computer 
> oder einfach Software sind nicht patentierbar. Ueberhaupt nicht.

Du schl�gst auf einen Strohmann ein. Niemand verwechselt
die abstrakte Idee mit ihrer Manifestation in einem
konkreten Gegenstand.

Das Problem am Begriff "Computer-implementierte Erfindung"
ist die vorweggenommene Klassifizierung der Idee als
Erfindung.

Softwarepatente bezeichnen Patente auf Ideen, die nach
geltendem Recht *keine* Erfindungen sind, sondern 
mathematische Methoden. Solche Patente d�rfte es also
heute garnicht geben. 


Gru�,
Martin
 

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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