* Thomas Stadler: >> Bauchgrimmen besitze ich nur, da� das Gericht annimmt, da� jede >> angefertigte Kopie die Eigentumsrechte der Kl�ger verletzt. Das >> erscheint mir nicht den Intentionen des Gesetzgebers zu entsprechen, der >> die Privatkopie an sich ausdr�cklich nicht kriminalisierte. > > Das war doch kein Strafverfahren. Die Umgehung von > Kopierschutzma�nahmen allein zu privaten Zwecken ist zwar nicht > strafbar, bleibt aber zivilrechtswidrig.
Ich meinte folgendes: Geistiges Eigentum verpflichtet, genauso wie anderes Eigentum. Der Gesetzgeber wollte, da� die Eigent�mer die Privatkopie *teilweise* dulden m�ssen (n�mlich dann, wenn keine Kopierschutzmechanismen umgangen werden und ein paar zus�tzliche Voraussetzungen erf�llt sind). Das Grundrecht auf geistiges Eigentum in dieser absoluten Form gibt es also nicht, und das kam m.E. bei der Abw�gung etwas zu kurz, vor allem da der Eingriff durch Heise ja nur *�u�erst* mittelbar war. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
