* Thomas Stadler:

>> Bauchgrimmen besitze ich nur, da� das Gericht annimmt, da� jede
>> angefertigte Kopie die Eigentumsrechte der Kl�ger verletzt. Das
>> erscheint mir nicht den Intentionen des Gesetzgebers zu entsprechen, der
>> die Privatkopie an sich ausdr�cklich nicht kriminalisierte. 
>
> Das war doch kein Strafverfahren. Die Umgehung von 
> Kopierschutzma�nahmen allein zu privaten Zwecken ist zwar nicht 
> strafbar, bleibt aber zivilrechtswidrig. 

Ich meinte folgendes: Geistiges Eigentum verpflichtet, genauso wie
anderes Eigentum. Der Gesetzgeber wollte, da� die Eigent�mer die
Privatkopie *teilweise* dulden m�ssen (n�mlich dann, wenn keine
Kopierschutzmechanismen umgangen werden und ein paar zus�tzliche
Voraussetzungen erf�llt sind). Das Grundrecht auf geistiges Eigentum
in dieser absoluten Form gibt es also nicht, und das kam m.E. bei der
Abw�gung etwas zu kurz, vor allem da der Eingriff durch Heise ja nur
*�u�erst* mittelbar war.

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