Am 8 May 2005, um 16:54 hat Lars Weitze geschrieben: > > > Zumindest hat der OP offenbar nicht verstanden, da� sich die von ihm > > kritisierten Erw�gungen auf die Bemessung des Streitwertes bezogen, > > nicht aber auf die Frage, ob der Link nun erlaubt war oder nicht. > > Daf�r sind sie bedeutungslos. > > Ich kann Dir da leider jetzt nicht so folgen...
Die von Alvar kritisierte Passage des Urteils steht abgesetzt unter Ziff. IV, die erkennbar nur Ausfuehrungen zur Bezifferung des Streitwerts enthaelt. Die dort angestellten Ueberlegungen sind eine konsequente Folge der eigentlichen rechtlichen Schlussfolgerungen des Gerichts. Man koennte es auch als konsequenten Folgefehler bezeichnen, weshalb das fuer sich genommen eigentlich nicht der grosse Aufreger sein sollte. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
