> > Patente haben einen klaren Existenzzweck: Sie sollen es einem forschenden > > Wirtschaftsunternehmen ermöglichen, die Forschungskosten wieder > > hereinzubekommen. Deswegen gewährt das Patentsystem dem Erfinder einen > > bestimmten Zeitraum, in dem er allein seine Idee zu Geld machen kann. Sei es > > durch Produktverkauf oder Ideenverkauf. > > Das ist die amerikanische Rechtfertigung. Im europäischen Raum wird > das Recht auf den Schutz einer Erfindung AFAIK weniger ökonomisch > begründet, sondern eher mit dem Naturrecht auf (geistiges) Eigentum.
Ganz so denkfaul sind die Juristen in Europa nun auch wieder nicht. Zumindest nicht die in den hohen Gerichten. Es gab da in einem Rechtskommentar eine einschlaegige Passage des BGH-Richters Keukenschrijver, der naturrechtliche oder auf Art 10 GG gestuetzte Rechtfertigungsversuche fuer Patente so stark relativiert, dass nicht viel uebrig bleibt. Im 19. Jahrhundert redete man immer von 4 Rechtfertigungslehren fuer Patente (Eigentum, Belohnung, Anspornung, Veroeffentlichung) von denen die erste naturrechtliche immer schnell als kaum brauchbar oder unzureichend und der Ergaenzung durch die drei anderen wirtschaftspolitischen bezeichnet wurde. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
