> Ich versuche mal diese beiden Aussagen zum gleichen Punkt zusammenzufassen: > > Der Wortlaut "X ist mit Einschränkungen Y verboten" bedeutet für einen > Juristen "X ist verboten, da X immer zu Y führt"
Einen Satz wie "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde". wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein koennte. Natuerlich wird mit dem Satz noch nicht gesagt, dass es erlaubt *ist*, aber im Falle der vorliegenden Debatte ergibt sich das durch den Kontext der "aktuellen Rechtslage", um deren Kodifizierung es geht. Die Versuche von Thomas S, die Ratsrichtlinie ohne diesen Kontext zu interpretieren, sind m.E. audh juristisch gesehen einfach nur abwegig. Danke fuer die Vermittlungsmuehe, aber das reicht m.E. nicht -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
