* Thomas Stadler wrote: > Am 13 Jul 2005, um 7:26 hat PILCH Hartmut geschrieben: >> Wenn die Patentpolitiker im Rat beabschtigt haetten, Geschaeftsmethoden >> auszuschliessen, haetten sie das auch getan. Aufrufe dazu gab es >> genuegend. > > Moeglicherweise ist das auch ein Problem der ganzen Diskussion. Wenn ich > als Rat einen Richtlinenentwurf vorgelegt habe, aus dem unzweideutig > hervorgeht, dass geschaeftsmethoden nicht patentierbar sind und dann > trotzdem einige Leute die es nicht verstanden haben, daherkommen und > einen Ausschluss von Geschaeftsmethoden fordern, dann wuerde ich als Rat > auch sagen, dass solches Gedoens nicht zu Aenderungen am Text veranlasst.
Ich versuche mal diese beiden Aussagen zum gleichen Punkt zusammenzufassen: Der Wortlaut "X ist mit Einschränkungen Y verboten" bedeutet für einen Juristen "X ist verboten, da X immer zu Y führt" und für einen Techniker "X ist gestattet, sonst hätte man auf die Einschränkung Y verzichten können". Das Problem besteht darin, daß die "Einschränkung Y" eine allgemeine und generische Einschränkung ist, die im gesamten Kontext des Wortlauts immer und ständig gilt: Für alle Aussagen zum Thema ist stets bei Vorliegen von Y ein generelles Verbot gegeben. Beide Aussagen sind im jeweiligen Kontext korrekt, da die juristische Aussage sich auf die reinen Aspekte von X bezieht, die technische Aussage dagegen von der Logik des Gesamtdokuments her kommt und dort Wiederholungen von Y als unnötig empfindet. Thomas, Du solltest verstehen, daß ein Techniker nur zwei Wortlaute akzeptieren kann: "X ist verboten" oder die komplette Nichterwähnung von X. Was Hartmut zu sagen versucht, ist, daß die nicht reinen Formen von X nach wie vor patentierbar sind, weil die dann hinzukommen technischen Wirkungen eine Patentierbarkeit (für die Art diese technischen Wirkungen hervorzurufen) gestatten. Die Vermengung mit X kann dann zu befürchteten Nebenansprüchen oder mittelbaren Ansprüchen führen, im minimalen Fall schlicht zur Verunsicherung von Leuten, die reine Formen von X bearbeiten. Die bestehenden krassen Fehlentscheidungen schüren dieses Bedrohungsgefühl. Hartmut, Du solltest verstehen, daß ein Jurist Wiederholungen als Bestätigung der wiederholten Stelle interpretiert, die man bei Bedarf weglassen könnte. Was Thomas zu sagen versucht, ist, daß die reinen Formen von X eben nicht patentiert werden können, sondern nur die Art technische Wirkungen zu erzielen. Daß in der Praxis Fehlentscheidungen vorkommen und sich juristische Laien von Drohgebärden eingeschüchtert sehen, ist eben kein Problem des Wortlauts, sondern ein Problem der Umsetzung. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
