* PILCH Hartmut: > Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in > Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar > ist.
Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner gehostete Seite zu legen -- h3.slysoft.com, einer der Hosts hinter www.slysoft.com, steht offenbar in Deutschland. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
