> > Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in > > Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar > > ist. > > Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf > zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner > gehostete Seite zu legen -- h3.slysoft.com, einer der Hosts hinter > www.slysoft.com, steht offenbar in Deutschland.
Ist denn Slysoft.com greifbar ? Wenn es z.B. eine kanadische Firma ist, ist Hetzner fuer sie genau so sekundaer wie Heise. Wenn Hetzner ausfallen sollte, findet der Link nach wie vor sein Ziel. Hier gibt es keine Kette, in der Hetzner vor Heise kaeme. Nicht dass ich den Muenchener Richtern unbedingt die von Thomas S. in Aussicht gestellte Vernunft zutrauen wuerde. Elefanten im Porzellanladen sind das so oder so. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
