Hallo,
Hallo Andreas,

Andreas Mantke schrieb:
> Es
> sollte nur ein Hinweis sein, da� eine rechtliche Struktur in der
> Form einer juristischen Person regelm��ig Vorteile gegen�ber einer
> BGB-Gesellschaft hat.

Ja, da bin ich im Prinzip Deiner Meinung.
Es w�re doch dann aber ganz simpel wenn wir eine Juristische Person
h�tten die verbindlich erkl�rt das sie f�r alles haftet was durch die
beschriebene Art der Abstimmung passiert. W�re das kein Weg? Mir scheint
das sollte m�glich sein.



Gru�
J�rg



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