Hallo Wilfried,

On Wed, Feb 23, 2005 at 08:09:04AM +0100, Wilfried Kaeufler wrote:
> 
> im Rahmen der Gesamtdiskussion ging es u.a.
> auch um Verantwortlichkeiten.
> 
> -> Impressum-> Wer ist verantwortlich f�r die Seiten auch wenn die
> Seiten auf einem anderen Server liegen oder nur einen link beinhalten:

Bez�glich de.openoffice.org ging es um die Frage:
F�llt de.openoffice.org �berhaupt unter die Impressumspfilcht gem�� TDG
bzw. MDStV.
Ich bleibe weiterhin bei: Nein. OOo ist ein reiner Abrufdienst -> nicht
TDG sondern MDStV w�rde gelten.
Dienstanbieter ist aber Sun/CollabNet (ausl�ndische Anbieter) -> vor den
Inhalten mu� kein Verbraucher gesch�tzt werden -> auch der MDStV f�llt
raus.

> Nachfolgend ein Urteil:
> [snip]        
> Leits�tze
>       
>       
> 1.    Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher
> genannte Diensteanbieter ist - insbesondere im Fall des sog.
> Domain-Hiding - f�r die zug�nglich gemachten Leistungen auch dann
> verantwortlich, wenn er nicht Domain-Inhaber ist.

Das versteht sich von selbst.
Aber auch wenn wir ein Impressum h�tten, w�ren noch immer nicht "wir"
Dienstanbieter, sondern eben Sun/CollabNet

> [Unterlassungsklage gegen Spamversenderin hat Erfolg]
> [Spamversendering sag: Ich mache nur die Dialerprogramme, nicht die
> Webseiten]
>
> Es sei unzutreffend, dass sie im Impressum
> dieser Seite genannt sei. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so sei
> dies von dritter Seite ohne ihren Willen oder ihre Veranlassung
> unzul�ssigerweise veranlasst worden.
>
> [Spamversenderin legt Berufung ein, Berufung wird als unbegr�ndet
> abgelehnt]
> [...]
>       Abs. 16 b. Die aus dem
>       "Impressum" ersichtlichen Angaben bezeichnen in der Regel das
>       f�r den Inhalt der Seite verantwortliche Unternehmen. Dies
>       ergibt sich insbesondere aus der gesetzlichen Regelung des � 6
>       TDG. Danach haben "Diensteanbieter" f�r "gesch�ftsm��ige
>       Teledienste" die in der Gesetzesbestimmung n�her bezeichneten
>       Angaben zu machen, wozu u.a. auch Name, Anschrift und Angaben
>       geh�ren, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
>       erm�glichen.

aber wiegesagt: Ich behaupte das das TDG nicht greift....

>       Bei dem Veranlasser der �ber
>       http://eroticslive.2xt.de abrufbaren Inhalte handelt es sich um
>       einen "Diensteanbieter" i.S.v. � 3 Nr. 1 TDG. Bei den zug�nglich
>       gemachten Leistungen handelt es sich um Teledienste i.S.v. � 2
>       Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 TDG.

...weil OOo kein Teledienst im Sinne des Gesetzes ist.

> [Spammerin steht im Impressum -> sehr wahrscheinlich also doch f�r
> Inhalt der Webseite verantwortlich]
> [Da� die Domain auf jemand anders registriert ist z�hlt nicht als
> Ausrede]
>       Hinter dieser URL steht - wie die Antragstellerin
>       mit Anlagen ASt1 bis ASt3 (neu) dargelegt hat - ein Unternehmen,
>       das Dritten die M�glichkeit bietet, mit Hilfe einer von dieser
>       URL verzweigenden Subdomain eine "Umleitung" auf die eigene
>       Homepage (sog. redirect) vorzunehmen. Diese Ma�nahme kann u.a.
>       zum "URL-Hiding" in der Weise genutzt werden, dass die
>       Weiterverzweigung auf die Zieldomain des Endanbieters von
>       Leistungen "im Hintergrund" erfolgt und f�r den Kunden in der
>       URL-Zeile nur die zun�chst angew�hlte Subdomain sichtbar bleibt,
>       die der Seite www.2xt.de zugeordnet ist. Ob die Antragsgegnerin
>       von den sich hieraus ergebenden M�glichkeiten des Domain-Hiding
>       Gebrauch gemacht hat, muss der Senat nicht entscheiden. Aus
>       dieser Domainstruktur folgt jedenfalls, dass die konkrete
>       Verantwortlichkeit der �ber die einzelnen Subdomains
>       aufzurufenden Angebotsseiten in der Regel von der
>       Verantwortlichkeit des Betreibers der URL www.2xt.de abweicht,
>       so dass die DENIC-Registrierung keinen Aufschluss �ber die
>       Person des Verantwortlichen der URL http://eroticslive.2xt.de
>       geben kann.

Hier besteht ein Gro�er Unterschied zu OOo. de.ooo ist kein redirect
irgendwoanders hin, sondern liegt auf dem selben Server, wird vom selben
Anbieter zur Verf�gung gestellt.

-> also ist das Urteil auch aus diesem Grund wenig interessant/relevant
f�r OOo.

Aber jetzt wirds interessant: (Und wir sind erst recht "aus dem Schneider")

> [Angebliches weiteres Impressum da� "H.M.S" als Verantwortilichen
> ausweist]
>       Es ist schon
>       nichts daf�r ersichtlich, dass sich dieses - weitere - Impressum
>       konkret zur Verantwortlichkeit f�r die Inhalte der Seite
>       http://eroticslive.2xt.de verh�lt. Denn die Impressum-angabe
>       steht am Seitenfu� rechts neben der Angabe "Copyright 2002
>       H.M.S". Ein derartiger Copyrightvermerk weist in erster Linie
>       auf diejenige Person hin, zu deren Gunsten der urheberrechtliche
>       Schutz an der Gestaltung der Seite besteht. Der Umstand, dass
>       der Impressum-Linke in einer Zeile mit dem Copyright-Hinweis
>       steht, verst�rkt diesen Eindruck.
> [Das Impressum neben dem Copyright bezieht sich auf eine andere Seite]

D.h. derjenige der die Seiten verfa�t (die Community-Mitglieder) sind
nicht automatisch die Verantwortlichen Diensteanbieter (das war ja auch
eine Bef�rchtung die man zwischen den Zeilen hat rauslesen k�nnen) - das
best�tigt meine fr�heren Aussagen (wenn �berhaupt, m��te man gegen
Sun/CollabNet klagen).

>[Agrumente die Spamversenderin hat den Spam nicht versandt/versenden
>lassen werden entkr�ftet]

ciao
Christian
-- 
NP: Pantera - No Good (Attack The Radical)

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