Hallo Wilfried, hallo Christian, hallo Liste
anscheinend gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Rechtslage bei ins Netz gestellten Webseiten.
[stark verkürzt:]
Wilfried: Jeder, der eine Seite schreibt, ist für den Inhalt verantwortlich und kann darauf verklagt werden.
Christian: Die Webseiten "gehören" Collabnet/SUN, für die ausländisches Recht gilt. Deshalb gelten die deutschen Vorschriften nicht: Der Einzelne ist aus dem Schneider.
Diese Diskussion lässt sich im Rahmen dieses Threads wohl nicht klären - ein Rechtsgutachten wird (vermutlich) auch niemand in Auftrag geben.
Für mich wichtiger ist, wie diejenigen, die für eine strikte Trennung vom Verein die rechtliche Position der in der Öffentlichkeit tätigen Mitglieder sehen:
Helga hält eine Absicherung der in der Öffentlichkeit Tätigen nicht für notwendig:
"Lassen wir die juristischen Fiktionen weg, die bringen uns absolut nicht weiter. Das ist etwas für den akademischen Zweig der Juristerei und gehört an eine Universität."
(http://de.openoffice.org/servlets/ReadMsg?list=dev&msgId=1795186)
Steht sie da alleine oder gibt es noch mehr mit dieser Meinung? Was haltet Ihr von Andrés Ausführungen zu Rolf "Alleingang" mit dem Plakatwettbewerb? (http://de.openoffice.org/servlets/ReadMsg?list=dev&msgId=1806880) Sollen solche Aktionen (auch Messeauftritte etc.) weiterhin auf eigene Gefahr laufen? Oder gar nicht?
Ich verstehe Helgas Mail hier im Thread (http://de.openoffice.org/servlets/ReadMsg?list=dev&msgId=1808279) so, dass nur Einzelne aus Idealismus aktiv werden sollen. Habe ich das falsch verstanden?
Könnt Ihr - Wilfried, Christian und alle anderen mit Rechtsverständnis - mir sagen, wie hoch die Gefahr ist, verklagt zu werden? Ist das wirklich nur akademisch?
Herzlichen Gruß
Bernhard
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