Hi Gudrun,

....
Denkwürdiger Tag, meine ich.

Da ich nur kommerzielle Lizenzen und deren Verwendung ein wenig kenne, wäre ich dir dankbar, wenn du mir erklären würdest, inwiefern das ein denkwürdiger Tag ist.
Kommerzielle Lizenzen sind in der Regel darauf ausgelegt, die Nutzungsrechte des Endanwenders zu beschränken (z.B. hinsichtlich Anfertigen von Kopien, gleichzeitiges benutzen mehrerer Installationen ...). Insbesondere ist es dem Anwender nicht gestattet, das Programm selbst anzupassen (selbst wenn er den Quellcode hätte, dürfte er das nicht). Das ist insofern essenziell für kommerzielle Software, da die entsprechenden Firmen in der Regel davon leben, diese Lizenzen zu verkaufen und mit dem so eingenommenen Geld die Software weiter zu entwickeln.

Im Gegensatz dazu beschränken Open Source Lizenzen aber die Rechte des Endanwenders in der Regel nicht. Sie gewähren sogar zusätzliche Rechte, nämlich das Recht zur Einsicht und Änderung des Quellcodes. D.h. jeder darf und soll Programme unter einer solchen Lizenz verbessern und erweitern. Das birgt jetzt aber das Problem, dass es keinen "zentralen Hersteller" mehr gibt, der über die generierten Lizenzeinnahmen wieder Geld in die Weiterentwicklung der Software steckt. .. den Muss es auch nicht geben, solange es genug interessierte Leute gibt, die von sich aus zur Weiterentwicklung beitragen. Es gibt nun einige Open Source Lizenzen, die sich auf den guten Willen verlassen und davon ausgehen, dass jemand, der eine Software für seine Zwecke ändert und erweitert aus eigenem Interesse dafür sorgt, dass diese Verbesserungen auch ins "Original" einfliessen bzw. offen zugänglich sind, so dass alle etwas davon haben. Andere Open Source Lizenzen verpflichten dazu, eigene Änderungen zu veröffentlichen. Damit soll sichergestellt werden, dass dass sich niemand an der Arbeit anderer bereichern kann, ohne selbst etwas zurückzugeben. Bei ersteren Lizenzen wäre es z.B. möglich, ein Open Source Programm zu erweitern und diese Erweiterte Version zu verkaufen, ohne dass diese Erweiterungen für andere verfügbar wären.

Na ja .. der Spielraum zwischen "Ausnutzung" und "Verpflichtung zur Veröffentlichung" ist von Lizenz zu Lizenz verschieden. Die SISSL war aber häufig in der Kritik, da sie die Möglichkeit birgt, OOo "kommerziell auszunutzen". Sie verpflichtete nur dazu, die Spezifikationen des Dateiformates und der Programierschnittstellen einzuhalten. Eigene Änderungen am Quellcode mussten nicht veröffentlich werden. Die LGPL verpflichtet nun dazu, Änderungen am Quellcode von OOo wieder freizugeben (sofern denn das erweiterte Programm veröffentlicht wird). Damit hoffen wir, mehr Leute zu gewinnen, die Code beitragen.

Die LGPL schliesst aber übrigens "kommerzielle Ableger" nicht vollkommen aus. Deshalb gab es in der PM auch den Hinweis auf die GPL. Die LGPL erlaubt es z.B. OOo so zu nehmen "wie es ist" und weitere (nicht open source) Bestandteile hinzuzufügen und das zusammen als ein Paket zu verbreiten (so wie es z.B. Sun mit StarOffice macht). Nur OOo ist dann Open Source, die anderen Bestandteile nicht. Die GPL würde so etwas nur bedingt erlauben .. in der Regel müssen dann alle Bestandteile eines solchen Paketes als Open Source software (unter GPL) verbreitet werden.

Für mich hörte sich der Schritt von Sun vernünftig an - wenn die SISSL sowieso kaum genutzt wird ...

Na ja .. ich gehe schon davon aus, dass es "Lizenznehmer" gibt. Vernünftig und im Sinne der Community finde ich den Schritt auf jeden Fall.

André

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