Hallo allerseits,

Michael Kiesenhofer ſchrieb am 30.04.2010 11:51 Uhr:
… mit dem kleinen aber feinen Unterschied das Ulfs Nordtast unfrei ist.

Gerade bei einer Tastaturbelegung – die man vielleicht zu 99% übernehmen, aber im restlichen Prozent anpassen will – ist eine unfreie Lizenz natürlich vollkommen unpassend und damit ein sehr guter Grund, Nordtast zu meiden.

Wir sollten da aber auch auch nicht vorschnell urteilen, wir selbst haben dieses Lizenzierungs-Problem nie vollkommen ausdiskutiert, obwohl Neo natürlich frei ist und frei bleibt:

Ulfs Text hört sich für mich eher so an, als ob er auch mit einer BSD- oder gar LPPL-artigen Lizenz (Namensnennung, Modifikationen sind möglich, aber nur unter einem eigenen Namen) einverstanden wäre. Von daher sollten wir hier sein Statement abwarten, anstatt blind auf Nordtast einzuschlagen – übrigens wurde die 3. Ebene von Neo übernommen, weshalb Nordtast als abgeleitetes Werk von Neo aufgefasst werden kann und nach meinem Verständnis gar nicht unfrei sein dürfte – aber ich bin erstens kein Anwalt und unterstelle zweitens Ulf in diesem Punkte nur die gute Absichten :).

Arne Babenhauserheide ſchrieb am 30.04.2010 16:04 Uhr:
Allerdings möchte ich dazu noch sagen, dass die Info über Urheber- und
Leistungsschutzrechte auf nordtast.org widersprüchlich ist:

Ja, CC-BY erlaubt die kommerzielle Weiternutzung – was zur Definition freier Software dazugehört –, dann kann man sie nicht gleichzeitig verbieten. Das ist ganz eindeutig widersprüchlich, aber wie gesagt vermute ich eher, dass sich Ulf hiermit noch nicht so genau auseinandergesetzt hat.

Zur Frage, /warum/ man kommerzielle Weiternutzung erlauben sollte, möchte ich als kleinen Lesetipp ausdrücklich auf den Artikel von Erik Möller »Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen« im Open Source Jahrbuchs 2006 hinweisen:
http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006

Der ist schon etwas älter, aber inhaltlich noch immer richtig :).


Viele Grüße,
Dennis-ſ

Antwort per Email an