Wer es noch nicht sah:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=11

[ Dort scheint mensch tatsächlich den Deutschen Bundestag zu erreichen,
da die Seite auch gefunden werden kann, über:
        http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/index.html
        Knopf: "...dann reichen Sie eine ÖFFENTLICHE PETITION ein... "
]

    Behörden und Verwaltungsverfahren
    Eingereicht durch: Andreas Spengler am Donnerstag, 29. September 2005 
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Dienstag, 27. Dezember 2005

    Der elektronische Dokumentenverkehr der Bundesbehörden (Internet,
    e-Mail,u.ä.) soll aus Gründen des leichteren Zugangs, der
    günstigeren Archivierung und der Barrierefreiheit ausschließlich
    über offene Dokumentenstandards anerkannter Standardisierungsgremien
    der Informationstechnik (ISO, OASIS , u.ä.) abgewickelt werden. Bei
    der Softwarebeschaffung der Bundesbehörden soll (ggf.) mit einer
    Übergangsfrist darauf geachtet werden, dass die verwendete Software
    diese Standards erfüllt.

natürlich geht das in die richtige Richtung, 
aber eine Fallgrube besteht sicherlich bei der Frage:
Was ist ein angebrachter "Standard"? 
Ein offener natürlich, aber wann genau ist er das?

Oliver Zendel gibt folgende Freiheitsgrade von Standards an

                                           freier        unfreier
        * Entstehung des Standards          offen <--> geschlossen
        * Nutzbar durch Software/Benutzer   alle  <--> einige
        * Lizenzgebühren bei Nutzung        nein  <--> ja

Der zweite Punkt birgt aber noch ein viertes Kriterium:

        * Gibt es gut nutzbare Software für die Aufgabe? mehrere  <--> kaum

in der Regel bedeutet das, dass es mindestens zwei Implementationen gibt
und dass mindestens eine davon Freie Software ist.

Attachment: pgp0LGZ7n2l9X.pgp
Description: PGP signature

_______________________________________________
fsfe-de mailing list
[email protected]
http://lists.gnu.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Antwort per Email an