Am 23. Nov 2005 um 14:37:36 schrieb [EMAIL PROTECTED]:
> Zu den Freiheitsgraden habe ich keinen Link, ein paar Gedanken zu den 
> Randbedingungen gab es hier:
> http://article.gmane.org/gmane.comp.freedesktop.xdg/6438

Interessante Betrachtung von Dir.

> Nachfolgend wurde die GFDL Diskussion weiter relativiert. Der Hinweis das "or 
> any later version" in der Versionsangabe zu streichen schränkt mMn die 
> Freiheitsgrade jedoch ein anstatt sie zu schützen. Es bedeutet ja gerade 
> nicht "in its latest version".

Die Klausel ermöglicht es, Lücken in der Lizenz zu schliessen.
Das trägt zur Erhöhung der Sicherheit und damit der Freiheit bei.
Die Klausel kann nur recht begrenzt angewendet werden,
weshalb es besser ist, die rechtliche Pflege durch eine Institution
durchführen zu lassen, welche sie treuhändisch verwaltet, siehe FLA.
Andererseits kann sie bei "Verschwinden" des eigentlichen
Rechteinhabers der Notnagel sein.

        Bernhard

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