* Bernhard Reiter: > Am 24. Nov 2005 um 20:01:43 schrieb Florian Weimer: >> * Bernhard Reiter: >> >> >> Nachfolgend wurde die GFDL Diskussion weiter relativiert. Der >> >> Hinweis das "or any later version" in der Versionsangabe zu >> >> streichen schränkt mMn die Freiheitsgrade jedoch ein anstatt sie zu >> >> schützen. Es bedeutet ja gerade nicht "in its latest version". >> > >> > Die Klausel ermöglicht es, Lücken in der Lizenz zu schliessen. >> >> Sicher? Dazu geht sie doch in die falsche Richtung. Sie verhindert >> vielmehr das Einbauen von Lücken.
Okay, das was ich schrieb, ist wohl nicht ganz richtig, besser wäre "verhindert das Einbauen von Einschränkungen" oder "ermöglicht das Einbauen von Lücken". > Ich bin mir relativ sicher. > Das interessante Szenario ist, wenn der Rechtinhaber nicht mehr aktiv ist. Ich glaube, es kommt darauf an, was man unter "Lücke" versteht. Ich denke, daß damit am ehesten eine Eigenschaft der Lizenz gemeint ist, die den Copyleft-Aspekt unbeabsichtigt untergräbt. Eine "or any later version"-Klausel hilft hier erst einmal nicht weiter. weil die alte Version ja noch herumfliegt und niemand *gezwungen* ist, ein Upgrade durchzuführen (und bei einem Upgrade-Zwang wäre ich der erste, der Zeter und Mordio schreit). Was man allerdings machen kann: Den alten Code auch ohne Kooperation der ursprünglichen Urheber mit neuem Code (unter der neuen Version der Lizenz) verbinden, so daß das Gesamtwerk zwangsläufig unter die neue Version fällt. Wenn ich Dich richtig verstehe, ist das der Aspekt, den Du meintest. Ich hege aber gewisse Zweifel, ob das in der Praxis durchführbar ist. Aber bald werden wir's wissen. _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] http://lists.gnu.org/mailman/listinfo/fsfe-de
