David Kastrup wrote: [...] > > Under the German copyright act ONLY EXCLUSIVE LICENSEES CAN > > SUBLICENSE. > > Wrong. You still don't get it. Exclusive licensees _automatically_ > receive the right to sublicense.
Not automatically, dummkopf dak. http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3278&title=Unterlizenzierung+von+Nutzungsrechten "Urteil vom LG Leipzig Aktenzeichen: 05 O 1408/06, 5 O 1408/06 Entscheidungsdatum: 13. November 2006 Leitsätze Mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes erwirbt der Lizenznehmer gemäß §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht, seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen. Ein Recht zur Lizenzierung von Dritten muss deshalb zwischen dem Urheber und dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes ausdrücklich vereinbart werden oder es muss sich jedenfalls aus den Umständen des Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des Urhebers ein solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt werden soll. [...] Auch mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes erwirbt der Lizenznehmer aber gemäß §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht, seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen. Ein Recht zur Lizenzierung von Dritten muss deshalb zwischen dem Urheber und dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes ausdrücklich vereinbart werden oder es muss sich jedenfalls aus den Umständen des Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des Urhebers ein solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt werden soll. Eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag aus dem Jahre 1998 fehlt. Auch wenn man den Vortrag der Beklagten zu den Umständen des Abschlusses des Kaufvertrages im Jahre 1998 auf Seite 2 der Klageerwiderung vom 06.06.2006 unterstellt, führt dies nach Auffassung der Kammer nicht zur Annahme der Einräumung eines zustimmungsfreien Rechts zur Drittlizenzierung an die Beklagte durch den Abschluss des Kaufvertrages aus dem Jahre 1998. Vielmehr sprechen die von Seiten der Beklagten geschilderten Umstände nur dafür, dass der Beklagten umfassende Rechte zur eigenen Veröffentlichung der Bilder eingeräumt wurden, nicht aber dafür, dass sie das Recht erhalten sollte, Dritten eine Unterlizenz zu erteilen." regards, alexander. P.S. "I'm insufficiently motivated to go set up a GNU/Linux system so that I can do the builds." Hyman Rosen <hyro...@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate' P.P.S. "Of course correlation implies causation! Without this fundamental principle, no science would ever make any progress." Hyman Rosen <hyro...@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate' -- http://gng.z505.com/index.htm (GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards too, whereas GNU cannot.) _______________________________________________ gnu-misc-discuss mailing list gnu-misc-discuss@gnu.org http://lists.gnu.org/mailman/listinfo/gnu-misc-discuss