Hallo, Stefan, Du meintest am 01.03.15:
>> das ist nicht zulässig: ein normaler Kollege darf keinen Zugang zum >> Verwaltungsnetz bekommen. > Holla, wo steht denn das? Habe ich nichts zu gefunden! Das muss nirgendwo ausdrücklich erwähnt sein - "wo steht das?" taugt auch hier nicht als Abwehrzauber. Im konkreten Fall: im Verwaltungsnetz tauchen auch personenbezogene Daten von Lehrern und Schülern auf; darauf sollte ein "normaler Kollege" keinen Zugriff haben. In einigen Bundesländern gibt es trotzdem eine eigene Verwaltungsvorschrift, wonach Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz voneinander zu trennen sind. Rechtlich notwendig ist sie nicht. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
