Hallo, Stefan,

Du meintest am 01.03.15:

>> das ist nicht zulässig: ein normaler Kollege darf keinen Zugang zum
>> Verwaltungsnetz bekommen.

> Holla, wo steht denn das? Habe ich nichts zu gefunden!

Das muss nirgendwo ausdrücklich erwähnt sein - "wo steht das?" taugt  
auch hier nicht als Abwehrzauber.

Im konkreten Fall: im Verwaltungsnetz tauchen auch personenbezogene  
Daten von Lehrern und Schülern auf; darauf sollte ein "normaler Kollege"  
keinen Zugriff haben.

In einigen Bundesländern gibt es trotzdem eine eigene  
Verwaltungsvorschrift, wonach Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz  
voneinander zu trennen sind. Rechtlich notwendig ist sie nicht.

Viele Gruesse!
Helmut

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