Hallo, Stefan,

Du meintest am 02.03.15:

>>>> Es gilt der Grundsatz der" Datenvermeidung und Datensparsamkeit"

[...]

> Eben. Und meine Frage war: Steht irgendwo implizit oder explizit
> geschrieben, dass Lehrer (aus Datenschutz- oder welchen Gründen auch
> immer) nicht ins Verwaltungsnetz dürfen.

Ich weiss, dass Vergleiche hinken, mindestens auf 1 Bein.

Trotzdem wage ich einen Vergleich: Es gibt keinerlei spezielle  
Vorschrift, dass Lehrer bei Aldi kein Klopapier klauen dürfen. Dieser  
(konstruierte) spezielle Rechtsverstoss ist nicht speziell geregelt, er  
wird durch allgemein geltende Gesetze, Verordnungen etc. mit abgedeckt.

"Wo steht das?" führt auch bei diesem speziellen Fall nicht zu einer  
speziellen Vorschrift einzig für Lehrer.

Viele Gruesse!
Helmut

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