Hallo Helmut,

Am 02.03.2015 um 11:38 schrieb Helmut Hullen:
Hallo, Stefan,

Du meintest am 02.03.15:

Es gilt der Grundsatz der" Datenvermeidung und Datensparsamkeit"

siehe:

http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html

Hat doch nichts damit zu tun, ob Lehrer im Verwaltungsnetz arbeiten
können oder nicht! Klar ließen sich Daten vermeiden, wenn wir keine
Noten mehr geben würden, aber das ist wohl eine andere Diskussion.
Wir bräuchten auch die Namen der Schüler nicht zu erfassen
(Datensparsamkeit) und sprechen sie nur noch mit Nummern oder
Pseudonymen an.

Ich liiiebe solche Schwarz-Weiss-Argumentationen!

Das freut mich. Aber ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieser Datenschutzgrundsatz aus meiner Sicht nichts mit dem hier besprochenen Problem zu tun hat. Ich stelle nicht den Grundsatz selbst in Frage.


Wenn Noten in eine Datei des Verwaltungsnetzes einzugeben sind, dann
kann das (bei entsprechender Oberfläche, bei entsprechender
Rechtevergabe) natürlich auch jeder Lehrer machen. Aber daraus folgt
natürlich nicht, dass er/sie auch Zugriff zu allen anderen Dateien im
Verwaltungsnetz haben darf oder gar muss.

Stimmt. Haben sie bei uns auch nicht. Sie haben keinen Zugriff auf die Dateien von Sekretariat, Schulleitung und Abteilungsleitern, sondern nur auf eine Art Lehrertausch und persönliche Verzeichnisse.

Und sicherheitshalber: das Datenrecht sagt nur, _dass_ (z.B.)
personenbezogen Daten besonders zu schützen sind. Es sagt nicht, _wie_
dieser Schutz aussehen muss.

Eben. Und meine Frage war: Steht irgendwo implizit oder explizit geschrieben, dass Lehrer (aus Datenschutz- oder welchen Gründen auch immer) nicht ins Verwaltungsnetz dürfen. Ich habe nicht gefragt:
...und im Verwaltungsnetz Zugriff auf alle Dateien haben.

Trennung von päd. Netz und Verwaltungsnetz
ist nur ein leicht einzurichtendes und leicht zu kontrollierendes
Verfahren, nicht das einzig mögliche. Aber der nette Richter am
Amtsgericht dürfte so etwas eher nachvollziehen können als eine vom BOFH
eingerichtete Software-Lösung.

Was auch immer BOFH ist.
Aber wieder: Ich habe nicht gesagt, dass pädagogisches und Verwaltungsnetz zusammengelegt werden. Ich habe nur gemeint (aber offenbar nicht deutlich genug ausgedrückt), dass es aus meiner Sicht nicht untersagt ist, dass Lehrer in beiden - voneinander physikalisch völlig getrennten - Netzen Accounts haben. An den Rechnern im päd. Netz können sie ihre Unterrichtsvorbereitung machen, an den Rechnern im Verwaltungsnetz können sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Grüße,
Stefan
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