-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Hallo,
mal wieder zurück zum Ausgangspunkt: VV Datenverarbeitung auf privaten Geräten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ja, ich stelle mir aber nach wie vor die Frage, ob es meine Aufgabe ist / sein kann, die SL / den schulischen Datenschutzbeauftragten darauf hinzuweisen, dass hier bei uns ggf. nachgebessert werden muss (neues Formular). Ok, gemäß dem o.g. Zitat habe ich ggf. ein eigenes Interesse daran, um auch weiter personenbezogene Daten auf meinen privaten Geräten verarbeiten und speichern zu können/dürfen (weil mir kein anderes, nicht privates Gerät derart zur Verfügung steht, dass der Arbeitsablauf zumutbar wäre). Ich frage mich aber auch, ob durch das Außerkrafttreten der VV von 2009 auch das damalige Formblatt überhaupt außer Kraft getreten ist. Jetzt kann man sich wieder darüber streiten, ob das irgendwo stehen muss, oder ob übergeordnete Vorschriften (oder die Tatsache, dass das zur neuen VV gelieferte Blatt anders aussieht/anderes enthält) das implizieren. Fakt ist, auch wenn meine Datenverabeitungsgeräte alle vollverschlüsselt sind, dass ich eigentlich nicht ein Blatt unterschreiben will, auf dem ich der Durchsuchung meiner Geräte zustimmen muss. Zurück zu Stift und Papier will ich natürlich auch nicht. Mache ich mich dann ggf. strafbar, wenn ich das Gerät zwar wie beschrieben in die Räume der Schule bringe, damit es "untersucht" werden kann, ich aber das PW nicht nenne und auch nicht eingebe? Das "außen" der Geräte darf gerne untersucht werden, das "innen" geht in weiten Teilen niemanden was an. Imo ist dieser Passus eine massive Verletzung meiner persönlichen Datenschutzrechte. Daher bin ich noch immer (und mehr denn je) der Meinung, dass das Land JEDEM Angestellten (ob nun angestellt oder verbeamtet) im 21. Jh einen dienstlichen PC/NB zur Verfügung zu stellen hat. Ich habe noch keinen Finanzbeamten gesehen, der sich den PC mit 10-20 anderen teilen muss. (ja, auch dieser Vergleich hinkt, weil die PC-Arbeit beim Finanzbeamten den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, beim Lehrer nicht) Das alte Blatt fand ich ok, um Bewusstsein zu schaffen. Von mir aus hätte auch die Regelung, dass das alle 2 Jahre zu erneuern ist, eingeführt werden können, um das Bewusstsein immer wieder aufzufrischen. Das neue Blatt ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre oder erlaubt diesen zumindest, und das ist schon eine Zumutung. Da habe ich Verständnis für jede/n Kolleg/in, die/der sich darüber aufregt. Zum Glück werde ich zumindest auf keinen Fall der sein, der das dem Kollegium beibringen darf / muss. Viele Grüße Steffen - -- Wir sind nicht nur nett, wir sind sogar linuxmuster.net Mein System: - - virtualisiert mit Proxmox 3.4 - - linuxmuster.net 6.0 - - IPFire 2.15 - - Linbo 2.1.10-0 - - Ubuntu 12.04-Client - - Erweiterungen: Chillispot, Pykota, MRBS und OpenSchulportfolio - - Moodle extern (Belwue) per ldaps angebunden Note: No Microsoft programs were used in the creation or distribution of this message. If you are using a Microsoft program to view this message, be forewarned that I am not responsible for any harm you may encounter as a result. - ---------------------------------------- Diese E-Mail ist mit OpenPGP signiert. Der öffentliche Schlüssel zur Überprüfung der Signatur ist hier hinterlegt: pool.sks-keyservers.net - ---------------------------------------- -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1 iQEcBAEBAgAGBQJU9JHCAAoJEBhc6lDKYVtJFuwH/AlIzVFueTIAYPw1RPJRKHVM rN1iAgOMimVtb5wL9ym9QOol6UdJyNhfT63xYJMHfFgKxrICgi+yTohdyGnr7aR1 54UrFRC40UfFCTtWu7eiMSCDOzQ5LxWMGiWna6MzhbW9x0EC+VVZuu/3x2eZDmYb T9NayZKQTDz2Ld5t4fLyuCZs15gkpvVnzetqwMQhxX1EAOMKgxpXFZRjbuvQYsvO JE/ycDHKMiiKEZklCLhhPTbLNQsIo0I5G/EI/BWq85xQt/z5pRE467qWbbmTVnoG +1Nod0x02gFg1vFPQFeHbGmfCTaxxewcKvREHUswQpgkeL1XGzcVsZDf3lNN0Nk= =Zk5w -----END PGP SIGNATURE----- _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
