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Hallo,

mal wieder zurück zum Ausgangspunkt:
VV Datenverarbeitung auf privaten Geräten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ja, ich stelle mir aber nach
wie vor die Frage, ob es meine Aufgabe ist / sein kann, die SL / den
schulischen Datenschutzbeauftragten darauf hinzuweisen, dass hier bei
uns ggf. nachgebessert werden muss (neues Formular).

Ok, gemäß dem o.g. Zitat habe ich ggf. ein eigenes Interesse daran, um
auch weiter personenbezogene Daten auf meinen privaten Geräten
verarbeiten und speichern zu können/dürfen (weil mir kein anderes,
nicht privates Gerät derart zur Verfügung steht, dass der
Arbeitsablauf zumutbar wäre).

Ich frage mich aber auch, ob durch das Außerkrafttreten der VV von
2009 auch das damalige Formblatt überhaupt außer Kraft getreten ist.
Jetzt kann man sich wieder darüber streiten, ob das irgendwo stehen
muss, oder ob übergeordnete Vorschriften (oder die Tatsache, dass das
zur neuen VV gelieferte Blatt anders aussieht/anderes enthält) das
implizieren.

Fakt ist, auch wenn meine Datenverabeitungsgeräte alle
vollverschlüsselt sind, dass ich eigentlich nicht ein Blatt
unterschreiben will, auf dem ich der Durchsuchung meiner Geräte
zustimmen muss. Zurück zu Stift und Papier will ich natürlich auch nicht.

Mache ich mich dann ggf. strafbar, wenn ich das Gerät zwar wie
beschrieben in die Räume der Schule bringe, damit es "untersucht"
werden kann, ich aber das PW nicht nenne und auch nicht eingebe?
Das "außen" der Geräte darf gerne untersucht werden, das "innen" geht
in weiten Teilen niemanden was an.

Imo ist dieser Passus eine massive Verletzung meiner persönlichen
Datenschutzrechte.
Daher bin ich noch immer (und mehr denn je) der Meinung, dass das Land
JEDEM Angestellten (ob nun angestellt oder verbeamtet) im 21. Jh einen
dienstlichen PC/NB zur Verfügung zu stellen hat.

Ich habe noch keinen Finanzbeamten gesehen, der sich den PC mit 10-20
anderen teilen muss. (ja, auch dieser Vergleich hinkt, weil die
PC-Arbeit beim Finanzbeamten den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
darstellt, beim Lehrer nicht)

Das alte Blatt fand ich ok, um Bewusstsein zu schaffen. Von mir aus
hätte auch die Regelung, dass das alle 2 Jahre zu erneuern ist,
eingeführt werden können, um das Bewusstsein immer wieder aufzufrischen.

Das neue Blatt ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre oder
erlaubt diesen zumindest, und das ist schon eine Zumutung. Da habe ich
Verständnis für jede/n Kolleg/in, die/der sich darüber aufregt.
Zum Glück werde ich zumindest auf keinen Fall der sein, der das dem
Kollegium beibringen darf / muss.

Viele Grüße
Steffen

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