Am 01.03.2015 um 23:44 schrieb M. Resch:
Holla, wo steht denn das? Habe ich nichts zu gefunden!

Es gilt der Grundsatz der" Datenvermeidung und Datensparsamkeit"

siehe:

http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html

Hat doch nichts damit zu tun, ob Lehrer im Verwaltungsnetz arbeiten können oder nicht! Klar ließen sich Daten vermeiden, wenn wir keine Noten mehr geben würden, aber das ist wohl eine andere Diskussion. Wir bräuchten auch die Namen der Schüler nicht zu erfassen (Datensparsamkeit) und sprechen sie nur noch mit Nummern oder Pseudonymen an.

Das einzige Konkrete, was ich zu dem Thema gefunden habe, steht im Netzbrief 2 v1 des KM vom 16.6.2014 (http://www.it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Netztechnik+_+Netzbrief):

"Alternativ ist auch eine Netzinfrastruktur zulässig, die lediglich aus zwei Netzen besteht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur die Umgebung für die Schulleitungsumgebung und Lehrkräfte zusammengefasst sein dürfen. Die Unterrichtsumgebung muss getrennt realisiert sein, ein Übergang in das andere Netz ist nicht zulässig."

"Schulleitungsumgebung und Lehrkräfte" - das bedeutet für mich, dass Lehrkräfte im "Verwaltungsnetz" arbeiten dürfen. Findet jemand was gegensätzliches dazu?

Grüße,
Stefan
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