Am 01.03.2015 um 23:44 schrieb M. Resch:
Holla, wo steht denn das? Habe ich nichts zu gefunden!
Es gilt der Grundsatz der" Datenvermeidung und Datensparsamkeit"
siehe:
http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html
Hat doch nichts damit zu tun, ob Lehrer im Verwaltungsnetz arbeiten
können oder nicht! Klar ließen sich Daten vermeiden, wenn wir keine
Noten mehr geben würden, aber das ist wohl eine andere Diskussion. Wir
bräuchten auch die Namen der Schüler nicht zu erfassen
(Datensparsamkeit) und sprechen sie nur noch mit Nummern oder
Pseudonymen an.
Das einzige Konkrete, was ich zu dem Thema gefunden habe, steht im
Netzbrief 2 v1 des KM vom 16.6.2014
(http://www.it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Netztechnik+_+Netzbrief):
"Alternativ ist auch eine Netzinfrastruktur zulässig, die lediglich aus
zwei Netzen besteht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur die Umgebung
für die Schulleitungsumgebung und Lehrkräfte zusammengefasst sein
dürfen. Die Unterrichtsumgebung muss getrennt realisiert sein, ein
Übergang in das andere Netz ist nicht zulässig."
"Schulleitungsumgebung und Lehrkräfte" - das bedeutet für mich, dass
Lehrkräfte im "Verwaltungsnetz" arbeiten dürfen. Findet jemand was
gegensätzliches dazu?
Grüße,
Stefan
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