Hallo Community.
Am Sonntag wurde 5 Stunden lang, nun ja,
diskutiert.
Ich wurde gebeten, die folgenden
Antraege einmal online zu stellen.
Es handelt sich ausnahmlos um
Versuche, das von der Stadt vorgeschlagene
Jury-Modell zu korrigieren.
Und zwar so, möglichst konkret und umsetzbar, dass
das Kontinuum der Lernprozesse, die in den letzten
Jahren gemacht wurden, soweit möglich erhalten
bleibt.
Dafür wurde ich u.a. als “subdevot” und Ähnliches
bezeichnet, weil ich praktisch bereit sei, den
Autonomieverlust der “Community” beim weiteren
Gestalten der Modelle hinzunehmen.
Gleichwohl, meine Fähigkeit, die Schuld für Prozessmängel
immer im Außen zu suchen und auch “zu finden”, ist
bei mir nicht so ausgeprägt wie bei der Handvoll Leute dieser Meinung.
Wenn die unser Modell vertretende Lokalpolitikerin
im Gemeinderat kämpfen muss und keine Unterstützung von
uns bekommt, indem wir unsere Versprechungen halbwegs
einhalten, wenn gleichzeitig KünstlerInnen massiv nach einer Jury
für Ihren
Bereich fragen, gleichzeitig unsere alte Koordination dass weder
klar genug meldet und die Meta-Community die gleiche Lage ins
Radar bekommt ... und wenn dann die Fehler der letzten Vergabe
lauter als die 90% interessant und ok.-vergebenen thematisiert
wird usf. - dann wundere ich mich nicht darüber, wenn ich meine
Empörung über Stil und Form der städtischen Intervention nur
nochmals wiederholen kann.
Doch wir haben 500.000 für ein Experiment zur Verfügung gestellt
bekommen.
Mein Ziel besteht darin, soviel wie möglich im Sinn des alten
Netznetz-Experiments
noch zu verändern und das dritte Jahr mit der Jury Erfahrungen zu
sammeln.
Ich kann deshalb meinen Respekt für andere Meinungen gerne aufrecht
erhalten – es ändert nichts daran, dass am übernächsten Sonntag,
16.12.2007, entweder
ein neues Koordinationsteam zu dieser Arbeit bereit ist und gewählt
wird,
und dann auch von einer spürbaren Mehrheit
von uns getragen wird, oder es steht zu erwarten, dass der Stadtrat
die gesamte Summe NUR NOCH über Juries vergeben wird.
An alle: Sucht es euch aus.
Und an die Adresse derer, die so gerne so schnell alles auflösen
wollen:
solche, die es mit gebaut haben und die 500.000 seitdem zwei Jahre
schon in immer neuen Vergabemodellen umsetzen, hattet ihr
übrigens kaum aufzuweisen. Diese haben auch mitverhindert,
dass ein gutes Dutzend Leute dort sich angemaßt hätten, “netznetz”
per “CP-Beschluss” einfach “aufzulösen”.
Wäre euch das gelungen, wäre alle Selbstverwaltung – in euren
Augen – gescheitert. Ein jämmerliches Ergebnis, nach einem gar nicht
so schlechten zweiten Jahr, was die Ergebnisse und das internationale
Echo betrifft. Und ihr hättet dann erklären müssen, warum
ihr so gehandelt habt. Und zwar von genau diesem ERGEBNIS
her gesehen, nämlich: alle Mitbestimmung verschenkt zu haben.
Das will ich auf keinen Fall, daher hier die folgenden Anträge.
netznetz ist den Kampf ALLEMAL wert, es ist nicht nur ein
Pionierprojekt,
es hat auch in vielen Aspekten Erfolg gehabt und Wien hier und da
nach vorne gebracht ...
Ernste Tage ... !
Klarere Gedanken ...?
Leo
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Die folgenden Anträge sind in Basisanträge und Teilanträge
unterteilt.
Basisanträge bestimmen den betreffenden Budgetteil der von
Netznetz mitbestimmten Vergabe oder die beteiligten Gremien /
Abteilungen, Teilanträge bestimmen einen Unterteil und Einzelfragen
der Vergabestruktur.
Leo Findeisen, 2.12.2007
EINRICHTUNGEN:
Basisantrag– Einrichtungen A: Ober/ Untergrenzen bei der Förderung
von Einrichtungen pro Jahr / Institution
Es wird beantragt, für die Einrichtungen, wie im Jahr 2007 unter
der Selbstbestimmung eingerichtet, eine jährliche Höchst- und
Mindestfördergrenze einzurichten, an die sich die MA 7 bei ihrer
Vergabepraxis als Richtlinie hält.
Teilantrag – Einrichtungen A 1: Obergrenze bei der Förderung von
Einrichtungen pro Jahr / Institution
Die im Jahr 2007 eingerichtete Fördergrenze belief sich auf €
25.000. Deshalb wird beantragt, per Abstimmung eine Entscheidung
der Community über die Beibehaltung dieser Obergrenze von 25.000 in
2008 und 2009 festzulegen. Bei einer angestrebten und notwendigen
Erhöhung dieses Förderungsbudget würde diese Obergrenze für
Einrichtungen neu zu diskutieren sein, da umstritten ist, ob dieser
Betrag für einige Einrichtungen nicht zu gering ausfällt.
Teilantrag – Einrichtungen A 2: Untergrenze bei der Förderung von
Einrichtungen pro Jahr / Institution
Wie im Jahr 2007 unter der Selbstbestimmung eingerichtet, gab es
auch eine Untergrenze für Einrichtungsförderungen. Um diesen
Budgetteil der Einrichtungen von seiner Funktion her von
Förderungen von Digitaler Kunst und Digitaler Kultur strikter als
Unterstützung von Infrastrukturkosten bleibender Einrichtungen
(Miete, Strom, Heiz- und Telekommunikationskosten, etc.) zu
trennen, wird beantragt, eine Mindestförderung bei Einrichtungen
von € 5000 als Entscheidung der Community festzulegen, welche im
Unterschied zur Obergrenze als "SOLL"-Bestimmung zu handhaben sei.
DIGITALE KUNST / DIGITALE KULTUR:
Basisantrag Jury A:
Das Besondere und Innovative an den Vorbereitungs-, Publikations-
und Ablaufsprozessen der unter der von netznetz-Selbstbestimmung
2006 und 2007 entwickelten Fördervergaben bestand u.a. darin, dass
im Unterschied zu herkömmlichen Modellen der Juryvergaben die
Antragsinhalte vor der Vergabe öffentlich im Netz zugänglich waren,
die Entscheidungsprozesse in wichtigen Aspekten transparent
gehalten, deren Richtlinien und Vergabepraxen von der netznetz-
Metacommunity modifiziert werden konnten und schließlich die
Ergebnisse sofort nach der Vergabe öffentlich sowie im Netz
zugänglich waren. Die Aufmerksamkeitsströme, die
Entscheidungsabläufe und in Folge die Finanzströme wurden
miteinander parallelisiert. Es wird beantragt, dass in den
künftigen Prozesse und Kommunikationen zwischen der Jury, den
AnträgerInnen, den Antragsinhalten, den Vergabeergebnissen sowie
der Kommunikation zwischen der MA7 und der netznetz-
Metacommunityspiel diese Parallelisierungen soviel als möglich
beibehalten werden.
Teilantrag – Jury A1: Information über Schließung der Jury-
KandidatInnenliste
Die von der Stadt ausgesuchten KandidatInnen für eine Jury werden
von der Stadt zugelassen und von der netznetz.-Meta-Community
gewählt. Es wird beantragt, dass zwei Wochen vor Abschluss der
internen Liste der MA 7 eine Nachricht über die netznetzliste
gesendet wird, dass die Liste in zwei Wochen geschlossen wird,
damit ggf. noch weitere KandidatInnen angesprochen und empfohlen
werden können.
Teilantrag – Jury A2: Internationale Jury-Zusammensetzung
Die kommende Jury wird dann gut arbeiten können, wenn das Wissen um
lokale ProtagonistInnen, Labels, Institutionen und Vernetzungen
ebenso vorhanden ist wie das Wissen um internationale Trends in
Digitaler Kunst / Digitaler Kultur in seinen Werken, Publikations-
und Verbreitungsmedien und Festivalformen. Deshalb wird beantragt,
dass mindestens zwei der vier Personen der Jury einen Wohnsitz
außerhalb von Österreich haben sollten oder mehrere Jahre im
Ausland in diesen Kulturbereichen während der letzten zehn Jahre
tätig waren.
Teilantrag – Jury A 3: Gewährleistung der internationalen Jury-
Zusammensetzung
Um die möglichen Mehrkosten dafür sicherzustellen, wird zudem
beantragt, dass die MA 7 zusammen mit der netznetz-Koordination ein
ausreichendes Administrationsbudget für diese Zusammensetzung
bereitstellt, dass nicht aus den Fördermitteln der € 500.000 stammt.
Teilantrag – Jury A 4: Autonomie der Koordination zur
Gewährleistung der internationalen Jury-Zusammensetzung
Wenn dies nicht bis zum astronomischen Beginn des Frühjahrs 2008
aus anderen Mitteln von der MA 7 beigebracht werden konnte, ist
die netznetz-Koordination berechtigt, nach eigenen Maßgaben und in
Absprache mit der MA 7 die nötigen Mittel von den anderen
Budgetteilen diesem Zweck zuzuführen.
Teilantrag – Jury A 5: Gender Mainstreaming in der Jury-
Zusammensetzung
Es wird beantragt, dass die gesellschaftlich mittlerweile übliche
Bestrebung, öffentliche Gremien nach Möglichkeit paritätisch mit
Männern und Frauen zu besetzen, auch für die Vergabejury
festzulegen, mit einem Frauenanteile von mindestens zwei, höchstens
drei Mitgliedern der Jury im Sinne einer Soll-Bestimmung.
Teilantrag – Jury A 6: Unabhängige Arbeit der Jury bei
gleichzeitig verbindlicher Kenntnisnahme der bisherigen Erfahrungen
(dokumentierte Richtlinien)der netznetz-Metacommunity bei der
Fördervergabe
Die Koordination wird beauftragt, die grundlegenden Linien der
Diskussionen, Vergabemodelle und Ergebnisse samt Analysen des
bisherigen Vergabemodelle und der zugrundeliegenden Richtliniern
bis zum Zusammentreten der ersten Vergabejury in einem
Richtlinienpapier zusammenzustellen, in einem Community-Plenum
vorzustellen und dann der Jury, ggf. in deutscher und englischer
Sprache, vorzulegen. Die Jury wird eingeladen, dich in ihren
Entscheidungen zu den Budgetteilien "Digitale Kunst" und "Annual
Convention" in ihrem Ermessensrahmen an diesen Richtlinien zu
orientieren.
Teilantrag – Jury A 7: Nicht-stimmberechtigter Beisitz der
netznetz-Koordination in bei den Juryvergaben
Im Sinne eines transparenten Informationsflusses wird beantragt,
dass eine Person der gewählten netznetz-Koordination als Beisitzer/
In das Recht hat, den Juryvergaben beizuwohnen, ohne Stimmerecht,
aber im Protokoll angeführt. Die Form des Protokolls und weitere
Übereinkünfte aller Beteiligten zur öffentlichen Kommunikation der
Ergebnisse obliegen der Vergabejury.
Teilantrag – Jury A 8: Gemeinsame Organisation des Ortes von
netznetz-Koordination und MA 7 für die Juryvergaben
Es wird beantragt, dass der Ort und die Räumlichkeit der
Juryvergaben in jeweils verschiedenen Örtlichkeiten abgehalten
werden und dieselben gemeinsam zwischen MA 7 und der netznetz-
Koordination organisiert werden.
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Teilantrag Digitale Kunst A 1:
Es wird beantragt, dass zumindestens die Titel, Untertitel von
Anträgen zur Digitalen Kunst, die beantragenden Personen und /oder
Rechtspersonen sowie eine Beschreibung der Inhalte von zumindestens
ein bis zwei Absätzen (2000 Zeichen) vor und nach den Vergaben
öffentlich auf der netznetz-Webseite zugänglich gemacht werden.
Die Aufarbeitung dieser Inhalte soll in Kooperation zwischen der MA
7 und der netznetz-Koordination organisiert werden. Form und Inhalt
dieser Beschreibung obliegt den jeweiligen Antragsstellern/Innen,
um ggf. durch abstrahierende Darstellung nur Informationen
preiszugeben, die diese auch öffentlich zugänglich machen wollen.
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Basisantrag Annual Convention
Die bisherigen zwei Annual Conventions waren angesichts des mit nur
€ 100.000 geringen Budgets ein wesentlicher Erfolg für den lokalen
und internationalen Ruf der Wiener Szenen in Digitaler Kunst und
Digitaler Kultur.
Es wird beantragt, dass anzustreben ist, dass sich Vereine auch für
Teile der Annual Convention, also allein für Workshops,
Rahmenevents und die Gestaltung von mindestens einem, höchstens
zwei Panels des Symposiums bewerben können. Ein geschätztes Budget
eines Teilantrags ist demselben beizufügen.
Die von der Jury ausgewählte Rechtsperson, bzw Person, die für die
Gesamtkoordination
vorgesehen ist, soll während der Vergabe telefonisch erreichbar
sein, um die Bereitschaft
zur Kooperation mit Teilanträgen sowie deren tatsächliches Budget
zu akkordieren.
Die Realisierung und Abwicklung solcher Teilanträge obliegt der
beauftragten Koordination der Annaul Convention. Ziel ist eine
breite Einbindung von Ideen und Personen, ohne die
Gesamtkoordination zu erschweren oder gar zu verunmöglichen.
Diese Vorgangsweise braucht eingangs etwas Geduld und
Kooperationsbereichtschaft bei allen Beteiligten, würde auf der
anderen Seite ca. 20% des Budgets der Annual Convention
An verschiedene Vereine gehen lassen.
Teilantrag Annual Convention A 1 - Spezialantrag in der Höhe von
einmal € 3000
Es wird beantragt, dass ein Spezialantrag in der Höhe von € 3000
von der Jury vergeben werden können, die besondere Ideen und
Möglichkeiten der innovativen Organisation von Informationsflüssen
zwischen Teilen der Annual Convention, zu ihrer Vor- und
Nachbereitung im Internet oder anderen Aspekten der Annual
Convention vergeben werden kann. Vorbild ist hier der Antrag von
Clifford Wolf im Jänner 2007, der eine besondere Struktur des
Unconferencing zu programmieren vorschlug.
Auch der Antragssteller eines Spezialantrages soll während der
Juryvergabe telefonisch erreichbar sein, um eine grundlegende
Realisierung seines / ihres Konzeptes mit der Jury zu akkordieren.
Teilantrag Annual Convention A 2 - Abschlussbericht der
Koordination der Annual Convention
Es wird beantragt, das die Koordination der Annual Convention
innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Annual Convention
einen umfassenden Abschlussbericht über die eigene Einschätzung der
verschiedenen Teile, des Pressespiegels, der lokalen und
internationalen Einbindung von Konzepten und Personen, etc.
verfertigt.
Dieser Bericht soll zur Diskussion und Evaluation durch netznetz-
Koordination, der netznetz-Meta-Community sowie der MA 7 und der
Vergabeentscheidungen der Jury für die folgende Annaul Convention
dienen.
<NNantraegeLF_03.rtf>
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