Lieber Andreas,

ich habe eine Frage an dich. Zur Rekapitualtion: Vor dem CP gab es einen Antrag. Nämlich, das Spontananträge beim CP zugelassen werden. Somit konnten ja auch deine von allen als konstruktiv gelobten Anträge, in der Definition als Grundsatzpapier als kompletes Paket, angenommen werden.

Wie hättest du gerne gehabt, mit dem beim Plenum eingebrachten Antrag, Abstimmung über die Auflösung von Netznetz umzugehen? Mit einem Verbot? Mit Zensur? Die Gruppe welche du angreifst, welche grossteils in den letzten beiden Jahren, mit leeren Händen da stand, hat den Antragsteller überzeugt, die Abstimmung über seinen Antrag, erst in einem extra dafür angekündigten CP, zu verlangen. Also nicht ist mit deinem Vorwurf, die haben da Netznetz aufgelöst.

Was da als subdevot bezeichnet wurde, warst nicht du als Person, sondern die pragmatische Form, in welcher du die Anträge formuliert hast. Es hätten manche bei dem CP, gerne die Diskussion geführt, was tun? Anscheinend konnte die Mailingliste und die Stellungnahme, nicht alle Klärungsversuche um die Postitionsausrichtung von netznetz vs. Stadt, befriedigen. Wenn du solchen Bedürfnissen, keinen Platz bei einem CP einräumst, dann frage ich mich, ob CP's überhaupt sinnvoll sind.

Persönlich, kann ich deiner Argumentation viel Abgewinnen, aber jenen, für die früher die Zukunft sogar besser war, den Diskurs zu verbieten, oder ihre Position mit, was habt ihr getan
zu untergraben, finde ich nicht korrekt.

alles liebe
a







Am 05.12.2007 um 21:02 schrieb Andreas Leo Findeisen:

Hallo Community.

Am Sonntag wurde 5 Stunden lang, nun ja,
diskutiert.

Ich wurde gebeten, die folgenden
Antraege einmal online zu stellen.

Es  handelt sich ausnahmlos um
Versuche, das von der Stadt vorgeschlagene
Jury-Modell zu korrigieren.
Und zwar so, möglichst konkret und umsetzbar, dass
das Kontinuum der Lernprozesse, die in den letzten
Jahren gemacht wurden, soweit möglich erhalten
bleibt.

Dafür wurde ich u.a. als “subdevot” und Ähnliches
bezeichnet, weil ich praktisch bereit sei, den
Autonomieverlust der “Community” beim weiteren
Gestalten der Modelle hinzunehmen.
Gleichwohl,  meine Fähigkeit, die Schuld für Prozessmängel
immer im Außen zu suchen und auch “zu finden”, ist
bei mir nicht so ausgeprägt wie bei der Handvoll Leute dieser Meinung.

Wenn die unser Modell vertretende Lokalpolitikerin
im Gemeinderat kämpfen muss und keine Unterstützung von
uns bekommt, indem wir unsere Versprechungen halbwegs
einhalten, wenn gleichzeitig KünstlerInnen massiv nach einer Jury für Ihren
Bereich fragen, gleichzeitig unsere alte Koordination dass weder
klar genug meldet und die Meta-Community die gleiche Lage ins
Radar bekommt ... und wenn dann die Fehler der letzten Vergabe
lauter als die 90% interessant und ok.-vergebenen thematisiert
wird usf. - dann wundere ich mich nicht darüber, wenn ich meine
Empörung über Stil und Form der städtischen Intervention nur
nochmals wiederholen kann.

Doch wir haben 500.000 für ein Experiment zur Verfügung gestellt bekommen. Mein Ziel besteht darin, soviel wie möglich im Sinn des alten Netznetz-Experiments noch zu verändern und das dritte Jahr mit der Jury Erfahrungen zu sammeln.

Ich kann deshalb meinen Respekt für andere Meinungen gerne aufrecht
erhalten – es ändert nichts daran, dass am übernächsten Sonntag, 16.12.2007, entweder ein neues Koordinationsteam zu dieser Arbeit bereit ist und gewählt wird,
und dann auch von einer spürbaren  Mehrheit
von uns getragen wird, oder es steht zu erwarten, dass der Stadtrat
die gesamte Summe NUR NOCH über Juries vergeben wird.

An alle: Sucht es euch aus.

Und an die Adresse derer, die so gerne so schnell alles auflösen wollen:
solche, die es mit gebaut haben und die 500.000 seitdem zwei Jahre
schon in immer neuen Vergabemodellen umsetzen, hattet ihr
übrigens kaum aufzuweisen. Diese haben auch mitverhindert,
dass ein gutes Dutzend Leute dort sich angemaßt hätten, “netznetz”
per “CP-Beschluss” einfach “aufzulösen”.

Wäre euch das gelungen, wäre alle Selbstverwaltung – in euren
Augen – gescheitert. Ein jämmerliches Ergebnis, nach einem gar nicht
so schlechten zweiten Jahr, was die Ergebnisse und das internationale
Echo betrifft. Und ihr hättet dann erklären müssen, warum
ihr so gehandelt habt. Und zwar von genau diesem ERGEBNIS
her gesehen, nämlich: alle Mitbestimmung verschenkt zu haben.

Das will ich auf keinen Fall, daher hier die folgenden Anträge.

netznetz ist den Kampf ALLEMAL wert, es ist nicht nur ein Pionierprojekt,
es hat auch in vielen Aspekten Erfolg gehabt und Wien hier und da
nach vorne gebracht ...

Ernste Tage ... !
Klarere Gedanken ...?

Leo
----------------


Die folgenden Anträge sind in Basisanträge und Teilanträge
unterteilt.
Basisanträge bestimmen den betreffenden Budgetteil der von
Netznetz mitbestimmten Vergabe oder die beteiligten Gremien / Abteilungen, Teilanträge bestimmen einen Unterteil und Einzelfragen der Vergabestruktur.

Leo Findeisen, 2.12.2007

EINRICHTUNGEN:

Basisantrag– Einrichtungen A: Ober/ Untergrenzen bei der Förderung von Einrichtungen pro Jahr / Institution Es wird beantragt, für die Einrichtungen, wie im Jahr 2007 unter der Selbstbestimmung eingerichtet, eine jährliche Höchst- und Mindestfördergrenze einzurichten, an die sich die MA 7 bei ihrer Vergabepraxis als Richtlinie hält.

Teilantrag – Einrichtungen A 1: Obergrenze bei der Förderung von Einrichtungen pro Jahr / Institution

Die im Jahr 2007 eingerichtete Fördergrenze belief sich auf € 25.000. Deshalb wird beantragt, per Abstimmung eine Entscheidung der Community über die Beibehaltung dieser Obergrenze von 25.000 in 2008 und 2009 festzulegen. Bei einer angestrebten und notwendigen Erhöhung dieses Förderungsbudget würde diese Obergrenze für Einrichtungen neu zu diskutieren sein, da umstritten ist, ob dieser Betrag für einige Einrichtungen nicht zu gering ausfällt.


Teilantrag – Einrichtungen A 2: Untergrenze bei der Förderung von Einrichtungen pro Jahr / Institution

Wie im Jahr 2007 unter der Selbstbestimmung eingerichtet, gab es auch eine Untergrenze für Einrichtungsförderungen. Um diesen Budgetteil der Einrichtungen von seiner Funktion her von Förderungen von Digitaler Kunst und Digitaler Kultur strikter als Unterstützung von Infrastrukturkosten bleibender Einrichtungen (Miete, Strom, Heiz- und Telekommunikationskosten, etc.) zu trennen, wird beantragt, eine Mindestförderung bei Einrichtungen von € 5000 als Entscheidung der Community festzulegen, welche im Unterschied zur Obergrenze als "SOLL"-Bestimmung zu handhaben sei.


DIGITALE KUNST / DIGITALE KULTUR:

Basisantrag Jury A:
Das Besondere und Innovative an den Vorbereitungs-, Publikations- und Ablaufsprozessen der unter der von netznetz-Selbstbestimmung 2006 und 2007 entwickelten Fördervergaben bestand u.a. darin, dass im Unterschied zu herkömmlichen Modellen der Juryvergaben die Antragsinhalte vor der Vergabe öffentlich im Netz zugänglich waren, die Entscheidungsprozesse in wichtigen Aspekten transparent gehalten, deren Richtlinien und Vergabepraxen von der netznetz- Metacommunity modifiziert werden konnten und schließlich die Ergebnisse sofort nach der Vergabe öffentlich sowie im Netz zugänglich waren. Die Aufmerksamkeitsströme, die Entscheidungsabläufe und in Folge die Finanzströme wurden miteinander parallelisiert. Es wird beantragt, dass in den künftigen Prozesse und Kommunikationen zwischen der Jury, den AnträgerInnen, den Antragsinhalten, den Vergabeergebnissen sowie der Kommunikation zwischen der MA7 und der netznetz- Metacommunityspiel diese Parallelisierungen soviel als möglich beibehalten werden.

Teilantrag – Jury A1: Information über Schließung der Jury- KandidatInnenliste Die von der Stadt ausgesuchten KandidatInnen für eine Jury werden von der Stadt zugelassen und von der netznetz.-Meta-Community gewählt. Es wird beantragt, dass zwei Wochen vor Abschluss der internen Liste der MA 7 eine Nachricht über die netznetzliste gesendet wird, dass die Liste in zwei Wochen geschlossen wird, damit ggf. noch weitere KandidatInnen angesprochen und empfohlen werden können.

Teilantrag – Jury A2: Internationale Jury-Zusammensetzung
Die kommende Jury wird dann gut arbeiten können, wenn das Wissen um lokale ProtagonistInnen, Labels, Institutionen und Vernetzungen ebenso vorhanden ist wie das Wissen um internationale Trends in Digitaler Kunst / Digitaler Kultur in seinen Werken, Publikations- und Verbreitungsmedien und Festivalformen. Deshalb wird beantragt, dass mindestens zwei der vier Personen der Jury einen Wohnsitz außerhalb von Österreich haben sollten oder mehrere Jahre im Ausland in diesen Kulturbereichen während der letzten zehn Jahre tätig waren.

Teilantrag – Jury A 3: Gewährleistung der internationalen Jury- Zusammensetzung Um die möglichen Mehrkosten dafür sicherzustellen, wird zudem beantragt, dass die MA 7 zusammen mit der netznetz-Koordination ein ausreichendes Administrationsbudget für diese Zusammensetzung bereitstellt, dass nicht aus den Fördermitteln der € 500.000 stammt.

Teilantrag – Jury A 4: Autonomie der Koordination zur Gewährleistung der internationalen Jury-Zusammensetzung Wenn dies nicht bis zum astronomischen Beginn des Frühjahrs 2008 aus anderen Mitteln von der MA 7 beigebracht werden konnte, ist die netznetz-Koordination berechtigt, nach eigenen Maßgaben und in Absprache mit der MA 7 die nötigen Mittel von den anderen Budgetteilen diesem Zweck zuzuführen.


Teilantrag – Jury A 5: Gender Mainstreaming in der Jury- Zusammensetzung Es wird beantragt, dass die gesellschaftlich mittlerweile übliche Bestrebung, öffentliche Gremien nach Möglichkeit paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen, auch für die Vergabejury festzulegen, mit einem Frauenanteile von mindestens zwei, höchstens drei Mitgliedern der Jury im Sinne einer Soll-Bestimmung.



Teilantrag – Jury A 6: Unabhängige Arbeit der Jury bei gleichzeitig verbindlicher Kenntnisnahme der bisherigen Erfahrungen (dokumentierte Richtlinien)der netznetz-Metacommunity bei der Fördervergabe Die Koordination wird beauftragt, die grundlegenden Linien der Diskussionen, Vergabemodelle und Ergebnisse samt Analysen des bisherigen Vergabemodelle und der zugrundeliegenden Richtliniern bis zum Zusammentreten der ersten Vergabejury in einem Richtlinienpapier zusammenzustellen, in einem Community-Plenum vorzustellen und dann der Jury, ggf. in deutscher und englischer Sprache, vorzulegen. Die Jury wird eingeladen, dich in ihren Entscheidungen zu den Budgetteilien "Digitale Kunst" und "Annual Convention" in ihrem Ermessensrahmen an diesen Richtlinien zu orientieren.

Teilantrag – Jury A 7: Nicht-stimmberechtigter Beisitz der netznetz-Koordination in bei den Juryvergaben Im Sinne eines transparenten Informationsflusses wird beantragt, dass eine Person der gewählten netznetz-Koordination als Beisitzer/ In das Recht hat, den Juryvergaben beizuwohnen, ohne Stimmerecht, aber im Protokoll angeführt. Die Form des Protokolls und weitere Übereinkünfte aller Beteiligten zur öffentlichen Kommunikation der Ergebnisse obliegen der Vergabejury.

Teilantrag – Jury A 8: Gemeinsame Organisation des Ortes von netznetz-Koordination und MA 7 für die Juryvergaben Es wird beantragt, dass der Ort und die Räumlichkeit der Juryvergaben in jeweils verschiedenen Örtlichkeiten abgehalten werden und dieselben gemeinsam zwischen MA 7 und der netznetz- Koordination organisiert werden.

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Teilantrag Digitale Kunst A 1:
Es wird beantragt, dass zumindestens die Titel, Untertitel von Anträgen zur Digitalen Kunst, die beantragenden Personen und /oder Rechtspersonen sowie eine Beschreibung der Inhalte von zumindestens ein bis zwei Absätzen (2000 Zeichen) vor und nach den Vergaben öffentlich auf der netznetz-Webseite zugänglich gemacht werden. Die Aufarbeitung dieser Inhalte soll in Kooperation zwischen der MA 7 und der netznetz-Koordination organisiert werden. Form und Inhalt dieser Beschreibung obliegt den jeweiligen Antragsstellern/Innen, um ggf. durch abstrahierende Darstellung nur Informationen preiszugeben, die diese auch öffentlich zugänglich machen wollen.

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Basisantrag Annual Convention


Die bisherigen zwei Annual Conventions waren angesichts des mit nur € 100.000 geringen Budgets ein wesentlicher Erfolg für den lokalen und internationalen Ruf der Wiener Szenen in Digitaler Kunst und Digitaler Kultur. Es wird beantragt, dass anzustreben ist, dass sich Vereine auch für Teile der Annual Convention, also allein für Workshops, Rahmenevents und die Gestaltung von mindestens einem, höchstens zwei Panels des Symposiums bewerben können. Ein geschätztes Budget eines Teilantrags ist demselben beizufügen. Die von der Jury ausgewählte Rechtsperson, bzw Person, die für die Gesamtkoordination vorgesehen ist, soll während der Vergabe telefonisch erreichbar sein, um die Bereitschaft zur Kooperation mit Teilanträgen sowie deren tatsächliches Budget zu akkordieren.


Die Realisierung und Abwicklung solcher Teilanträge obliegt der beauftragten Koordination der Annaul Convention. Ziel ist eine breite Einbindung von Ideen und Personen, ohne die Gesamtkoordination zu erschweren oder gar zu verunmöglichen.


Diese Vorgangsweise braucht eingangs etwas Geduld und Kooperationsbereichtschaft bei allen Beteiligten, würde auf der anderen Seite ca. 20% des Budgets der Annual Convention
An verschiedene Vereine gehen lassen.

Teilantrag Annual Convention A 1 - Spezialantrag in der Höhe von einmal € 3000 Es wird beantragt, dass ein Spezialantrag in der Höhe von € 3000 von der Jury vergeben werden können, die besondere Ideen und Möglichkeiten der innovativen Organisation von Informationsflüssen zwischen Teilen der Annual Convention, zu ihrer Vor- und Nachbereitung im Internet oder anderen Aspekten der Annual Convention vergeben werden kann. Vorbild ist hier der Antrag von Clifford Wolf im Jänner 2007, der eine besondere Struktur des Unconferencing zu programmieren vorschlug. Auch der Antragssteller eines Spezialantrages soll während der Juryvergabe telefonisch erreichbar sein, um eine grundlegende Realisierung seines / ihres Konzeptes mit der Jury zu akkordieren.

Teilantrag Annual Convention A 2 - Abschlussbericht der Koordination der Annual Convention Es wird beantragt, das die Koordination der Annual Convention innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Annual Convention einen umfassenden Abschlussbericht über die eigene Einschätzung der verschiedenen Teile, des Pressespiegels, der lokalen und internationalen Einbindung von Konzepten und Personen, etc. verfertigt. Dieser Bericht soll zur Diskussion und Evaluation durch netznetz- Koordination, der netznetz-Meta-Community sowie der MA 7 und der Vergabeentscheidungen der Jury für die folgende Annaul Convention dienen.





















<NNantraegeLF_03.rtf>
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