> Denn ich verstehe das so, dass man einfach sich bei > z.B. kagi anmelden kann und mit seiner Software ein bisschen Geld > verdient, ohne sich beim Finanzamt, Gewerbeamt & Co. zu melden. Geht > das wirklich so einfach? (Einmal abgesehen von Versicherungen, > Linzenztextgefahren, usw. ...)
Hi Johannes, nicht ganz, denn das Finanzamt ist IMMER im Spiel und zwar egal, ob Du was zahlen musst oder nicht. Für dich heißt das allerdings nur, daß Du Dich entscheiden mußt, ob Du Deine Software MIT Mehrwertsteuer verkaufen willst oder nicht. (Umsatzsteuer-Pflicht). Hast Du viele Ausgaben, die durch die Programmiererei verursacht werden, willst Du das in der Regel machen, denn dann kannst Du von diesen Ausgaben wiederum die bezahlte Mwst. gegen die eingenommene Vorsteuer aufrechnen. Allerdings mußt Du dann formal korrekte Rechnungen schreiben und am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Willst Du das nicht, kannst Du Dich vom Finanzamt von der Umsatzsteuer-Pflicht befreien lassen. (Dabei gibt es Höchstbeträge. D.h. wenn Du mit Deiner Software mehr als einen bestimmten Betrag einnimmst (der liegt meines Wissens etwas oberhalb 20.000 Euro - da kann ich mich aber auch täuschen), dann wirst Du automatisch Umsatzsteuer pflichtig. Nimmt das ganze größere Formen an, weil Du plötzlich 10.000 Kopien Deiner Software verkauft hast, dann kannst Du Dir immer noch Gedanken über die zu wählende Rechtsform machen - und in dem Falle wird's wohl das Beste sein, wenn Du Dich bei Deiner zuständigen IHK mal beraten läßt. Dort gibt's im übrigen normalerweise immer Existenzgründer-Veranstaltungen, die Dir einen guten Überblick über Deine Möglichkeiten geben. Und die Berater dort helfen Dir sicher gerne weiter. Es ist ja im gegenseitigen Interesse, dass die Sache so reibungslos wie möglich über die Bühne geht. Sicher ist es gut, sich vorab zu informieren, aber es dreht Dir auch niemand einen Strick daraus, wenn Du's erstmal versuchst und Dir dann überlegst, ob das für dich eine berufliche Zukunft darstellt. Die angesprochenen 'Freibeträge' sind Beträge die die Untergrenze eines zu versteuernden Einkommens darstellen. Das bedeutet NICHT, dass diese das Finanzamt nicht interessieren (sie tun's :-)), aber bei Unterschreitung der Freibeträge mußt du das Einkommen nicht versteuern. Das entscheidet das Finanzamt von Amts wegen, wobei Du absetzbare Betriebskosten (Werbekosten, Sprit, Raummiete, etc...) aber selbst anführen mußt. Entsprechende Grundlagen-Bücher bekommst Du entweder bei der IHK oder im örtlichen Buchhandel. Ist aber alles halb so wild. Und außerdem wächst man ja mit der Sache :-)) In diesem Sinne Schöne Grüße andy
