> Denn ich verstehe das so, dass man einfach sich bei
> z.B. kagi anmelden kann und mit seiner Software ein bisschen Geld
> verdient, ohne sich beim Finanzamt, Gewerbeamt & Co. zu melden. Geht
> das wirklich so einfach? (Einmal abgesehen von Versicherungen,
> Linzenztextgefahren, usw. ...)

Hi Johannes,

nicht ganz, denn das Finanzamt ist IMMER im Spiel und zwar egal, ob Du was
zahlen musst oder nicht. Für dich heißt das allerdings nur, daß Du Dich
entscheiden mußt, ob Du Deine Software MIT Mehrwertsteuer verkaufen willst
oder nicht. (Umsatzsteuer-Pflicht). Hast Du viele Ausgaben, die durch die
Programmiererei verursacht werden, willst Du das in der Regel machen, denn
dann kannst Du von diesen Ausgaben wiederum die bezahlte Mwst. gegen die
eingenommene Vorsteuer aufrechnen. Allerdings mußt Du dann formal korrekte
Rechnungen schreiben und am Jahresende eine Steuererklärung abgeben.

Willst Du das nicht, kannst Du Dich vom Finanzamt von der
Umsatzsteuer-Pflicht befreien lassen. (Dabei gibt es Höchstbeträge. D.h.
wenn Du mit Deiner Software mehr als einen bestimmten Betrag einnimmst (der
liegt meines Wissens etwas oberhalb 20.000 Euro - da kann ich mich aber auch
täuschen), dann wirst Du automatisch Umsatzsteuer pflichtig.

Nimmt das ganze größere Formen an, weil Du plötzlich 10.000 Kopien Deiner
Software verkauft hast, dann kannst Du Dir immer noch Gedanken über die zu
wählende Rechtsform machen - und in dem Falle wird's wohl das Beste sein,
wenn Du Dich bei Deiner zuständigen IHK mal beraten läßt.

Dort gibt's im übrigen normalerweise immer Existenzgründer-Veranstaltungen,
die Dir einen guten Überblick über Deine Möglichkeiten geben. Und die
Berater dort helfen Dir sicher gerne weiter. Es ist ja im gegenseitigen
Interesse, dass die Sache so reibungslos wie möglich über die Bühne geht.

Sicher ist es gut, sich vorab zu informieren, aber es dreht Dir auch niemand
einen Strick daraus, wenn Du's erstmal versuchst und Dir dann überlegst, ob
das für dich eine berufliche Zukunft darstellt.

Die angesprochenen 'Freibeträge' sind Beträge die die Untergrenze eines zu
versteuernden Einkommens darstellen. Das bedeutet NICHT, dass diese das
Finanzamt nicht interessieren (sie tun's :-)), aber bei Unterschreitung der
Freibeträge mußt du das Einkommen nicht versteuern. Das entscheidet das
Finanzamt von Amts wegen, wobei Du absetzbare Betriebskosten (Werbekosten,
Sprit, Raummiete, etc...) aber selbst anführen mußt.

Entsprechende Grundlagen-Bücher bekommst Du entweder bei der IHK oder im
örtlichen Buchhandel.

Ist aber alles halb so wild. Und außerdem wächst man ja mit der Sache :-))

In diesem Sinne

Schöne Grüße

andy





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