Hallo Erich, ich fürchte, das ist leider vollkommen verkehrt ;-))
> Das Finanzamt informiert dann seinerseits IHK, > Ordnungs- oder Gewerbeamt. Das wäre leider ein Verstoß gegen das Steuer-Geheimnis, deshalb sollten die Finanzämter dies besser nicht tun :-) > Es hängt von der Kommune ab, ob sie dafür eine > Gewerbeanmeldung haben will. Viele wollen das, weil das gut für die > Statistik ist. Kleinstgewerbetreibende sind allerdings von IHK-Kosten Nicht ganz: Ein Gewerbetreibender benötigt einen Gewerbeschein. Die reine Software-Herstellung ist kein Gewerbe solange man die Software nicht gewerblich erstellt (z.B. weil man als Software-Entwickler Aufträge entgegen nimmt, bzw irgendwo beschäftigt ist). Weiter sind einige Berufe generell vom Gewerbeschein befreit (sog. Freiberufliche Tätigkeit)- dabei kommt es auf die Ausrichtung der Tätigkeit an (da kann auch die Gemeinde nicht dran rütteln). > Die nächste Tücke lauert bei der Sozialversicherung. Das kommt drauf an. Bin ich Einzelunternehmer (z.B. beherrschender Gesellschafter in einer GmbH), bin ich grundsätzlich von den gesetzlichen Sozialversicherungen ausgeschlossen. Keine Frage: Ich muß mich um meine Versicherungen kümmern (wie z.B. Krankenversicherung, etc...), als Unternehmer habe ich hier allerdings Gestaltungsfreiheit. > Nicht zuletzt würde ich mich fragen, ob meine Software finanziellen Schaden > verursachen kann, also ob ggf. eine Betriebshaftpflicht sinnvoll wäre. Bei Shareware dürfte dies in der Regel bereits in den Lizenzbestimmungen ausgeschlossen sein. Bei kommerzieller Software kann dies durchaus sinnvoll sein. Schöne Diskussion Grüße andy at 15.05.2007 18:15 Uhr, Erich Witte ADS-Hilfe wrote: > Ích fürchte, das ist leider vollkommen verkehrt ;). > > Und zwar als Antwort auf Juriaan. Der hat nämlich nicht über Markenrechte > geschrieben, sondern über den Namen des Unternehmens. Und da ist es > tatsächlich so, dass der Anbietername eindeutig erkennbar sein muss.Ein > abstrakter Firmenname ist eben nur bei einer Firma zulässig. Etwas anderes > ist das bei einer Produktbezeichnung, die dann allerdings noch längst keine > Markenbezeichnung ist. > > Das Handelsregister ist tatsächlich ohne Interesse im Fall eines > Softwareproduzenten mit eigenem Vertrieb. Aber die Einnahmen müssen ja > irgendwann deklariert bzw. versteuert werden. Und da es keine Einnahme aus > abhängiger Beschäftigung ist, liegt eine selbständige Tätigkeit vor. Und um > hierfür Rechnungen ausstellen zu dürfen, benötigt auch der Nebengewerbler > eine Steuernummer. D.h. also, dass die Angelegenheit beim Finanzamt > angemeldet werden sollte. Das Finanzamt informiert dann seinerseits IHK, > Ordnungs- oder Gewerbeamt. Es hängt von der Kommune ab, ob sie dafür eine > Gewerbeanmeldung haben will. Viele wollen das, weil das gut für die > Statistik ist. Kleinstgewerbetreibende sind allerdings von IHK-Kosten > befreit. Die Freibeträge findet man bei der zuständigen IHK. > > Die nächste Tücke lauert bei der Sozialversicherung. Nehmen wir an, die > Herstellung und der Vertrieb der Software bringt monatlich 351,00 Euro > Nettogewinn. Dann könnte die Krankenversichung auf die Idee kommenzu sagen, > der werte Kleinunternehmer möge sich doch bitte künftig freiwillig > weiterversichern. Also sollten auch in dem Bereich gesetzliche Bestimmungen > beachtet werden, um keine böse Überraschung zu erleben. > > Nicht zuletzt würde ich mich fragen, ob meine Software finanziellen Schaden > verursachen kann, also ob ggf. eine Betriebshaftpflicht sinnvoll wäre. > > Freundliche Grüße > > Erich
