> Oh je, es wird immer verkehrter ;)))

Und noch verkehrter :-)

 > Das Steuergeheimnis hat nichts damit zu tun, dass das FA andere Behörden
> bzw. Instituionen über eine Betriebseröffnung informiert. Und deswegen tu
> die das auch ganz eiskalt.

Das halte ich - nach wie vor - für ein Gerücht!
 
> Eine der unzähligen Fundstellen, wo man das nachlesen kann, ist z.B. diese:
> http://www.newcome.de/gruenderguide/index.php?timme=&oid=25687&PHPSESSID=c765.

Ich kann dort nichts dergleichen lesen.

> Softwareherstellung und -vertrieb ist immer gewerblich.

Stimmt nicht.

> Als freier Beruf 
> wäre es höchstens anzusehen, wenn es um Softwaredesign geht also ohne
> programmierende Handarbeit.

Es gibt zahllose Variationen, warum Software-Herstellung nicht gewerblich
ist:
- weil die Software-Herstellung nicht zentraler Bestandteil der Unternehmung
ist
- Bei Auftragstätigkeiten (obwohl die Gewerbeämter hier schon Teilerfolge
erzielt haben).
- z.B. Minder-Tätigkeit oder Liebhaberei (da scheitert's bereits an der
Zielsetzung), 
- bei künstlerischer Software, bzw. bei Software wo beispielsweise der
künstlerische Teil überwiegt.
 
> Die wichtigste Fragestellung ist übrigens, ob es sich bei der
> Softwareherstellung und dem -verkauf evtl. um eine Liebhaberei handeln
> könnte. Aber bei einem Vertrieb über die eigene Internetseite sieht das doch
> schon sehr nach Gewinnerzielungsabsicht aus.

Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei stehen sich nicht im Wege. Solange
der Gewinn ausbleibt (d.h. die Kosten über den Einnahmen liegen) wird nach
einer Weile Liebhaberei vermutet.

> Jedenfalls würde ich mich beim
> FA sicherheitshalber erkundigen, ab welcher Schwelle (Umsatz, Art und Weise
> des Vertriebs) aus dem Hobby eine Unternehmung wird. Denn das bedeutet nicht
> unbedingt, dass der Staat gleich abkassiert, sondern man einen Haufen
> Vortschriften und Regeln zu beachten hat.

Das ist allerdings sher korrekt!  ;-)

Grüße

andy


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