> Oh je, es wird immer verkehrter ;))) Und noch verkehrter :-)
> Das Steuergeheimnis hat nichts damit zu tun, dass das FA andere Behörden > bzw. Instituionen über eine Betriebseröffnung informiert. Und deswegen tu > die das auch ganz eiskalt. Das halte ich - nach wie vor - für ein Gerücht! > Eine der unzähligen Fundstellen, wo man das nachlesen kann, ist z.B. diese: > http://www.newcome.de/gruenderguide/index.php?timme=&oid=25687&PHPSESSID=c765. Ich kann dort nichts dergleichen lesen. > Softwareherstellung und -vertrieb ist immer gewerblich. Stimmt nicht. > Als freier Beruf > wäre es höchstens anzusehen, wenn es um Softwaredesign geht also ohne > programmierende Handarbeit. Es gibt zahllose Variationen, warum Software-Herstellung nicht gewerblich ist: - weil die Software-Herstellung nicht zentraler Bestandteil der Unternehmung ist - Bei Auftragstätigkeiten (obwohl die Gewerbeämter hier schon Teilerfolge erzielt haben). - z.B. Minder-Tätigkeit oder Liebhaberei (da scheitert's bereits an der Zielsetzung), - bei künstlerischer Software, bzw. bei Software wo beispielsweise der künstlerische Teil überwiegt. > Die wichtigste Fragestellung ist übrigens, ob es sich bei der > Softwareherstellung und dem -verkauf evtl. um eine Liebhaberei handeln > könnte. Aber bei einem Vertrieb über die eigene Internetseite sieht das doch > schon sehr nach Gewinnerzielungsabsicht aus. Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei stehen sich nicht im Wege. Solange der Gewinn ausbleibt (d.h. die Kosten über den Einnahmen liegen) wird nach einer Weile Liebhaberei vermutet. > Jedenfalls würde ich mich beim > FA sicherheitshalber erkundigen, ab welcher Schwelle (Umsatz, Art und Weise > des Vertriebs) aus dem Hobby eine Unternehmung wird. Denn das bedeutet nicht > unbedingt, dass der Staat gleich abkassiert, sondern man einen Haufen > Vortschriften und Regeln zu beachten hat. Das ist allerdings sher korrekt! ;-) Grüße andy
