Jetzt muss ich mich mal selber korrigieren. Nach einer Gewerbeanmeldung wird dies vom Gewerbeamt dem Finanzamt gemeldet. Das ist der normale Weg. Umgekehrt laufen die Informationen aber auch.

FG Erich

----- Original Message ----- From: "Erich Witte ADS-Hilfe" <[EMAIL PROTECTED]>
To: "REALbasic NUG German" <[email protected]>
Sent: Tuesday, May 15, 2007 6:54 PM
Subject: Re: [OT] Software auf eigener Webseite verkaufen


Oh je, es wird immer verkehrter ;)))

Das Steuergeheimnis hat nichts damit zu tun, dass das FA andere Behörden bzw. Instituionen über eine Betriebseröffnung informiert. Und deswegen tu die das auch ganz eiskalt.

Eine der unzähligen Fundstellen, wo man das nachlesen kann, ist z.B. diese: http://www.newcome.de/gruenderguide/index.php?timme=&oid=25687&PHPSESSID=c765.

Softwareherstellung und -vertrieb ist immer gewerblich. Als freier Beruf wäre es höchstens anzusehen, wenn es um Softwaredesign geht also ohne programmierende Handarbeit.

Die wichtigste Fragestellung ist übrigens, ob es sich bei der Softwareherstellung und dem -verkauf evtl. um eine Liebhaberei handeln könnte. Aber bei einem Vertrieb über die eigene Internetseite sieht das doch schon sehr nach Gewinnerzielungsabsicht aus. Jedenfalls würde ich mich beim FA sicherheitshalber erkundigen, ab welcher Schwelle (Umsatz, Art und Weise des Vertriebs) aus dem Hobby eine Unternehmung wird. Denn das bedeutet nicht unbedingt, dass der Staat gleich abkassiert, sondern man einen Haufen Vortschriften und Regeln zu beachten hat.

Grüße

Erich


----- Original Message ----- From: "Andy Fuchs" <[EMAIL PROTECTED]>
To: "REALbasic-NUG German" <[email protected]>
Sent: Tuesday, May 15, 2007 6:36 PM
Subject: Re: [OT] Software auf eigener Webseite verkaufen


Hallo Erich,

ich fürchte, das ist leider vollkommen verkehrt ;-))

Das Finanzamt informiert dann seinerseits IHK,
Ordnungs- oder Gewerbeamt.

Das wäre leider ein Verstoß gegen das Steuer-Geheimnis, deshalb sollten die
Finanzämter dies besser nicht tun :-)

Es hängt von der Kommune ab, ob sie dafür eine
Gewerbeanmeldung haben will. Viele wollen das, weil das gut für die
Statistik ist. Kleinstgewerbetreibende sind allerdings von IHK-Kosten

Nicht ganz: Ein Gewerbetreibender benötigt einen Gewerbeschein. Die reine
Software-Herstellung ist kein Gewerbe solange man die Software nicht
gewerblich erstellt (z.B. weil man als Software-Entwickler Aufträge entgegen nimmt, bzw irgendwo beschäftigt ist). Weiter sind einige Berufe generell vom
Gewerbeschein befreit (sog. Freiberufliche Tätigkeit)- dabei kommt es auf
die Ausrichtung der Tätigkeit an (da kann auch die Gemeinde nicht dran
rütteln).

Die nächste Tücke lauert bei der Sozialversicherung.

Das kommt drauf an. Bin ich Einzelunternehmer (z.B. beherrschender
Gesellschafter in einer GmbH), bin ich grundsätzlich von den gesetzlichen
Sozialversicherungen ausgeschlossen. Keine Frage: Ich muß mich um meine
Versicherungen kümmern (wie z.B. Krankenversicherung, etc...), als
Unternehmer habe ich hier allerdings Gestaltungsfreiheit.

Nicht zuletzt würde ich mich fragen, ob meine Software finanziellen Schaden
verursachen kann, also ob ggf. eine Betriebshaftpflicht sinnvoll wäre.

Bei Shareware dürfte dies in der Regel bereits in den Lizenzbestimmungen
ausgeschlossen sein. Bei kommerzieller Software kann dies durchaus sinnvoll
sein.

Schöne Diskussion

Grüße

andy



at 15.05.2007 18:15 Uhr, Erich Witte ADS-Hilfe wrote:

Ích fürchte, das ist leider vollkommen verkehrt ;).

Und zwar als Antwort auf Juriaan. Der hat nämlich nicht über Markenrechte
geschrieben, sondern über den Namen des Unternehmens. Und da ist es
tatsächlich so, dass der Anbietername eindeutig erkennbar sein muss.Ein
abstrakter Firmenname ist eben nur bei einer Firma zulässig. Etwas anderes ist das bei einer Produktbezeichnung, die dann allerdings noch längst keine
Markenbezeichnung ist.

Das Handelsregister ist tatsächlich ohne Interesse im Fall eines
Softwareproduzenten mit eigenem Vertrieb. Aber die Einnahmen müssen ja
irgendwann deklariert bzw. versteuert werden. Und da es keine Einnahme aus abhängiger Beschäftigung ist, liegt eine selbständige Tätigkeit vor. Und um
hierfür Rechnungen ausstellen zu dürfen, benötigt auch der Nebengewerbler
eine Steuernummer. D.h. also, dass die Angelegenheit beim Finanzamt
angemeldet werden sollte. Das Finanzamt informiert dann seinerseits IHK,
Ordnungs- oder Gewerbeamt. Es hängt von der Kommune ab, ob sie dafür eine
Gewerbeanmeldung haben will. Viele wollen das, weil das gut für die
Statistik ist. Kleinstgewerbetreibende sind allerdings von IHK-Kosten
befreit. Die Freibeträge findet man bei der zuständigen IHK.

Die nächste Tücke lauert bei der Sozialversicherung. Nehmen wir an, die
Herstellung und der Vertrieb der Software bringt monatlich 351,00 Euro
Nettogewinn. Dann könnte die Krankenversichung auf die Idee kommenzu sagen,
der werte Kleinunternehmer möge sich doch bitte künftig freiwillig
weiterversichern. Also sollten auch in dem Bereich gesetzliche Bestimmungen
beachtet werden, um keine böse Überraschung zu erleben.

Nicht zuletzt würde ich mich fragen, ob meine Software finanziellen Schaden
verursachen kann, also ob ggf. eine Betriebshaftpflicht sinnvoll wäre.

Freundliche Grüße

Erich



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