Ích fürchte, das ist leider vollkommen verkehrt ;).

Und zwar als Antwort auf Juriaan. Der hat nämlich nicht über Markenrechte geschrieben, sondern über den Namen des Unternehmens. Und da ist es tatsächlich so, dass der Anbietername eindeutig erkennbar sein muss.Ein abstrakter Firmenname ist eben nur bei einer Firma zulässig. Etwas anderes ist das bei einer Produktbezeichnung, die dann allerdings noch längst keine Markenbezeichnung ist.

Das Handelsregister ist tatsächlich ohne Interesse im Fall eines Softwareproduzenten mit eigenem Vertrieb. Aber die Einnahmen müssen ja irgendwann deklariert bzw. versteuert werden. Und da es keine Einnahme aus abhängiger Beschäftigung ist, liegt eine selbständige Tätigkeit vor. Und um hierfür Rechnungen ausstellen zu dürfen, benötigt auch der Nebengewerbler eine Steuernummer. D.h. also, dass die Angelegenheit beim Finanzamt angemeldet werden sollte. Das Finanzamt informiert dann seinerseits IHK, Ordnungs- oder Gewerbeamt. Es hängt von der Kommune ab, ob sie dafür eine Gewerbeanmeldung haben will. Viele wollen das, weil das gut für die Statistik ist. Kleinstgewerbetreibende sind allerdings von IHK-Kosten befreit. Die Freibeträge findet man bei der zuständigen IHK.

Die nächste Tücke lauert bei der Sozialversicherung. Nehmen wir an, die Herstellung und der Vertrieb der Software bringt monatlich 351,00 Euro Nettogewinn. Dann könnte die Krankenversichung auf die Idee kommenzu sagen, der werte Kleinunternehmer möge sich doch bitte künftig freiwillig weiterversichern. Also sollten auch in dem Bereich gesetzliche Bestimmungen beachtet werden, um keine böse Überraschung zu erleben.

Nicht zuletzt würde ich mich fragen, ob meine Software finanziellen Schaden verursachen kann, also ob ggf. eine Betriebshaftpflicht sinnvoll wäre.

Freundliche Grüße

Erich

----- Original Message ----- From: "Andy Fuchs" <[EMAIL PROTECTED]> To: "REALbasic-NUG German" <[email protected]>; "Jurriaan Schulman" <[EMAIL PROTECTED]>
Sent: Tuesday, May 15, 2007 5:31 PM
Subject: Re: [OT] Software auf eigener Webseite verkaufen


Das ist leider vollkommen verkehrt!

Du kannst Dir jeden X-beliebigen Namen ausdenken, solange Du nicht gegen
eine bestehendes Markenrecht verstösst, bzw. der Name einem konkurrierenden
Markeninhaber nicht zu ähnlich ist.

Wegen Software-Verkauf muß sich kein Mensch ins Handelsregister eintragen
lassen. Auch ein Gewerbeschein ist dafür nicht nötig.

andy


at 15.05.2007 17:16 Uhr, Jurriaan Schulman wrote:

Moin.

ich möchte noch hinzufügen, dass die Verwendung eines reinen
Fantasienamens für das Unternehmen m.E. nur zulässig ist wenn man im
Handelsregister eingetragen ist. Wie Du jetzt im Internet auftrittst,
riskierst Du soweit ich beurteilen kann eine kostenpflichte Abmahnung.

Gruß

Jurriaan



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