Andy Fuchs schrieb:

Nicht zuletzt würde ich mich fragen, ob meine Software finanziellen Schaden
verursachen kann, also ob ggf. eine Betriebshaftpflicht sinnvoll wäre.

Bei Shareware dürfte dies in der Regel bereits in den Lizenzbestimmungen
ausgeschlossen sein. Bei kommerzieller Software kann dies durchaus sinnvoll
sein.

Wobei nach deutschem Recht eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn in den Lizenzbedingungen _jegliche_ Haftung durch den Softwareautor ausgeschlossen wird, wie es oft formuliert ist, dann ist diese Klausel nach deutschem Recht unwirksam. Damit ist dann gar keine wirksame Klausel über einen Haftungsausschluss vorhanden, also auch nicht für solche Fälle, in denen ein Ausschluss zulässig wäre.

Es gibt so viele Fallstricke und Risiken: Haftungsrisiken, Steuer, Sozialversicherung, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, ... Ich kann nur empfehlen, auf eine Vermarktung eigener Software als Einzelkämpfer zu verzichten. Besser man sucht sich eine Firma oder einen Verlag, der das macht.

Gruß

Stefan

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