Re: [Talk-de] Hausnummerierung fehlerhaft

2020-12-12 Diskussionsfäden Hartwig Alpers via Talk-de

Lieber Andreas,

worin besteht denn genau der Fehler?

Daß an Straßenecken die Hausnummern nicht immer mit der kleinstmöglichen 
Nummer anfangen, ist nicht so ungewöhnlich.


Falls Du sicher weißt, daß die Hausnummern in der Folge falsch sind, 
kannst Du das ja einfach ändern, nachdem Du an Ort und Stelle den 
tatsächlichen Zustand festgestellt hast.


Falls Du nur durch irgendwelche Qualitäts-Sicherungs-Tools auf diesen 
möglichen Fehler aufmerksam wurdest, vergiß das ganze -- ich denke. daß 
die Hannover Comunity das schon richtig macht.


Viele Grüße
Hartwig

On 12.12.20 23:55, Andreas Schmidt via Talk-de wrote:

Liebe Liste,

könnte bitte jemand mir helfen?

Ich habe heute in Hannover einen Fehler gefunden und weiß nicht, wie
weit er geht.

Konkret sind Hausnummern in der Kückstraße im Stadtteil Bemerode in
Hannover falsch. Es betrifft zumindest die gerade Nummern im unteren
Bereich.

Die Hausnummer 2 existiert laut OSM gar nicht, hat stattdessen die Nummer 4.
Die Nummer 6 ist falsch mit 8 beschriftet usw.

Vielleicht kann jemand das korrigieren, der eine Möglichkeit hat, das zu
verifizieren, wie weit der Fehler weitergeht.

Ich habe gerade eben nur ein paar andere Kleinigkeiten gespeichert,
lasse aber das Hausnummernproblem unangetastet
https://www.openstreetmap.org/changeset/95739609

Andreas


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Re: [Talk-de] mit Bauzaun Strassenbereich sperren?

2020-01-19 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Lieber Ludwig!

On 19.01.20 19:57, Ludwig Baumgart wrote:

Hallo liebe erfahrene Mapper,

am Bahnhof in Singen versuche ich den Baufortschritt mit Josm einzutragen.

Gut!

Bauzäune stehen als Sperre auf alten und neu gebauten 
Verkehrsbereichen für Auto und Fussgänger. Wie zeichnet man diese (als 
Linie?) 
Als Linie mit passenden access-tags (access=private oder so). Was da in 
Frage kommt, findest Du unter 
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access


1.) der Renderer diese über die Bereiche mit highway=... zeichnet 
(geht leider nicht mit layer=...)
*Den Renderer* gibt es nicht. Du meinst vermutlich die Darstellung auf 
der "Hauptkarte" (https://www.openstreetmap.org/ ). Da können nicht alle 
Einzelheiten, die in OpenStreetMap erfaßt wurden, auch angezeigt werden. 
Das heißt aber nicht, daß Deine Eintragungen deshalb überflüssig oder 
wertlos sind.



2.) auch die Router diese Barriere berücksichtigen.


*Die Router* werden, wenn sie vernünftig programmiert sind, das 
"access=*"-Tag auswerten -- siehe oben.
Allerdings kann es eine Weile dauern, bis die Router die letzten 
Änderungen in den OSM-Daten auswerten.





Ich habe schon sehr viel probiert, die derzeitige Hilflösung mit 
landuse=construction gefällt mir nicht, zumal diese keinen 
Farbkontrast zwischen Haltestelle und Baugebiet bietet. 
https://www.openstreetmap.org/?mlat=47.75940=8.84058#map=19/47.75940/8.84058 
Die August-Ruf-Strasse sollte auch überdeckt sein vom Bauzaun.


Die Stadt Singen hat mir die Lagepläne zur Verfügung gestellt und 
begleitet den Fortschritt mit kritischem Blick.


einen guten Tag und danke fürs Interesse

Ludwig (lubaum)


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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Verwendung von OSM

2019-10-18 Diskussionsfäden Hartwig Alpers via Talk-de
Und hier meine Nachricht noch mal an die ganze Liste und nicht nur an 
Wulf4096:



 Forwarded Message 
Subject:Re: [Talk-de] Datenschutz bei Verwendung von OSM
Date:   Fri, 18 Oct 2019 19:14:18 +0200
From:   Hartwig Alpers 
To: Wulf4096 



Moin!

On 18.10.19 12:53, Wulf4096 wrote

Ich zitiere einfach mal (§4 Abs. 1 DSGVO)
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden
„betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine
natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere
mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer
Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem
oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die
Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen,
wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser
natürlichen Person sind

Ergänzend dazu Erwägungsgrund 30 der DS-GVO:

Natürlichen Personen werden unter
Umständen Online-Kennungen wie
IP-Adressen und Cookie-Kennungen, die sein
Gerät oder Software-Anwendungen und
Tools oder Protokolle liefern, oder
sonstige Kennungen wie
Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann
Spuren hinterlassen, die insbesondere in
Kombination mit eindeutigen Kennungen
und anderen beim Server eingehenden
Informationen dazu benutzt werden können,
um Profile der natürlichen Personen zu
erstellen und sie zu identifizieren.

Das bedeutet sonnenklar, daß die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum 
im Sinne der DS-GVO ist, denn sie  läßt sich dem Anschlußinhaber direkt 
zuordnen.



Hinter einer IP-Adresse stehen häufig mehrere Personen, z. B. eine
Wohngemeinschaft hinter einem NAT-Router. Mittels Browser-Kennung 
lässt sich

das dann weiter auf ein Endgerät einschränken und damit häufig auf eine
bestimmte Person.

Und damit haben wir ggf. eine indirekte Zuordnung.

Es lassen sich immer irgendwelche Konstellationen ausdenken, in denen 
das irgendwie doch nicht funktioniert mit der Zuordnung, aber der (m. E. 
ziemlich klare) Wille des Gesetzgebers läßt sich damit nicht wegdiskutieren.


Solange kein einschlägiges Gericht (im Idealfall der Europäische 
Gerichtshof) beschließt, daß IP-Adressen keine personenbezogenen Daten 
sind, würde ich jedem Betreiber eines Webangebotes empfehlen, sie als 
solche zu behandeln.


Viele Grüße
Hartwig
Es sind Daten, und sie beziehen sich auf eine identifizierbare 
natürliche Person.
Und je mehr und genauere Daten man hat, desto besser klappt die 
Identifizierung.


ggf. auch darauf hinweisen, dass beim Benutzen der Tastatur 
Fingerabdrücke

hinterlassen werden.

Die Tastatur liegt nicht im Verantwortungsbereich des
Webseitenbetreibers. Der hat damit also überhaupt nichts zu tun.
Wenn überhaupt müsste der Betreiber des Internetcafes hierauf hinweisen.
Aber da diese Daten überhaupt nicht durch ihn verarbeitet werden, ist 
auch das egal.


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-09 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Guten Abend Martin,

es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer,


Doch, um genau die ging es mir die ganze Zeit -- Inhaber, die zusätzlich 
zum (abweichenden) Namen des Geschäfts als Operator eingetragen werden 
(können), so wie das bei dem hannöverschen Friseur, mit dem die 
Diskussion anfing, der Fall ist (also Laden-Name ungleich Inhaber-Name).

Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug ausgedrückt.


sondern um Firmennamen, aus
denen sich auf eine natürliche Person schließen lässt, bzw. wo die
natürliche Person auch als Firma agiert, und nicht nur als
Kleinunternehmer. So was wie Bäckerei Kornblume Hans Müller, oder Egon
Ehrlich, Fensterreinigung.

Hier würde ich argumentieren:

1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.


2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus 
freien Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben 
(statt es bei "Bäckerei Kornblume" zu belassen, oder "Fensterreinigung 
Blitzblank" zu wählen, hat sie (die natürliche Person) Pech gehabt.
Mit anderen Worten: Meiner Meinung nach sind natürliche Person und Firma 
getrennt zu sehen, auch wenn es in der Realität manchmal einen anderen 
Anschein hat.


Ich räume allerdings ein, daß da ein gewisses Maß an Bauchgefühl bei 
ist, weil ich mich mit dem Handelsrecht nicht auskenne.


Was man eventuell noch separat betrachten könnte, sind so Sachen wie 
Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, die nach meinen Beobachtungen so 
ziemlich immer unter dem Namen des Arztes oder Anwalts firmieren.


Viele Grüße
Hartwig



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Moin.

Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues 
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage 
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.


Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Erfassen personenbezogener 
Daten in OSM (in dieser Diskussion: natürlicher Personen als Inhaber 
eines Geschäftes irgendeiner Art) problematisch ist, und zwar aus 
folgenden Gründen:


1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder 
Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer 
ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war ja 
wohl auch nie strittig hier.


2.- Auch personenbezogene Daten, die auf Grundlage eines Gesetzes (z. B. 
Handelsgesetzbuch) öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, sind 
noch lange nicht "vogelfrei" (zumindest konnte ich in der DS-GVO & 
Erwägungsgründen keine Hinweise finden, daß dies so wäre).


3.- Nach Artikel 5 -- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener 
Daten -- müssen personenbezogene Daten "für festgelegte, eindeutige und 
legitime Zwecke erhoben werden... " (Nr. 1, b).
Damit habe ich es enorm schwer: Welche festgelegten, eindeutigen Zwecke 
hat OSM denn? Ich habe im Laufe der Jahre schon nur allzu oft "wir sind 
nicht ..." und "wir mappen nicht für ..." in den unterschiedlichen 
Kommunikationskanälen gelesen.


4.- Als mögliche Rechtsgrundlage nach Artikel 6 -- Rechtmäßigkeit der 
Verarbeitung -- wurde Nr. 1, Buchstabe f ("Wahrung der berechtigten 
Interessen des Verantwortlichen... ") angeführt.
Das scheint mir die wackeligste Rechtsgrundlage zu sein, die der Artikel 
anbietet, schon allein deshalb, weil "berechtigtes Interesse" ein recht 
so unbestimmter Begriff ist.
Die Erläuterungen zu Artikel 6, Nr. 1 f) -- Erwägungsgrund 47 -- sind 
diesbezüglich auch nur mäßig erhellend, aber die Ansicht "ein Teil der 
OSM-Community findet die Information interessant, und deshalb haben wir 
ein berechtigtes Interesse" unterstützen sie meiner Meinung nach nicht.


5.- In Kapitel III der DS-GVO -- Rechte der betroffenen Person -- 
(Artikel 12 ff) werden dem "Verantwortlichen" diverse Verpflichtungen 
auferlegt (wie z. B. die Informationspflicht der Betroffenen; Art. 13, 
und anderes mehr).
Es mag vielleicht sein, daß man diesen Verpflichtungen theoretisch 
irgendwie nachkommen könnte, aber de facto passiert das derzeit wohl 
eher nicht.
Im Übrigen halte ich auch nicht die einzelnen Mapperinnen und Mapper für 
die "Verantwortlichen", sondern --ja wen? vermutlich die OSM-Foundation.
Und wie diese in der Praxis ihren Verpflichtungen nachkommen soll, sehe 
ich derzeit noch nicht so richtig.



Hier stehe ich, und ich kann nicht anders.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Hartwig Alpers



On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit 
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der 
Verpflichtung zur Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn 
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.


Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit, 
sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder 
wem immer) die Information zu erteilen.


Viele Grüße
Hartwig

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-05 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Nabend.

On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:


Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der 
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch 
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre 
es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.




Nur der Vollständigkeit halber:

Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Mahlzeit.

das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber
vorschreibt,
dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch
offenbar
so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
gegen die Aufnahme in die db?
Da müßte man jetzt halt wissen, was in dem Gesetz, das den 
Geschäftsinhaber zum Anbringen seines Namens verpflichtet, eigentlich 
genau steht.


Wenn sich seine Verpflichtung darauf beschränkt, seine (potentiellen) 
Kunden darüber aufzuklären, wer er ist, bezweifle ich, daß man dann von 
"öffentlichen Daten" ausgehen kann. Das wäre dann genauso öfffentlich 
wie das große farbenfrohe getöpferte Namensschild am Eingang eines 
Privathauses, das jeder von der Straße aus sehen kann.


Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der 
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch 
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre es 
meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.


Wobei ich ausdrücklich nicht dafür bin, das auch zu machen.

Und man müßte sich auch noch Gedanken machen, was mit der Information in 
unserer Datenbank passiert, wenn der gemappte Ladeninhaber nicht mehr 
der Ladeninhaber ist.
Dann ist die Information ganz gewiss nicht mehr öffentlich und müßte bei 
uns aus der Datenbank *gelöscht* werden, wenn wir und DS-GVO-konform 
verhalten wollen.


Viele Grüße
Hartwig



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Hartwig Alpers



On 01.11.18 09:43, Markus wrote:


Und ja, der Geschäftsführer eines Unternehmens ist als GF immer für OSM
geeignet. Die Angabe seiner Daten ist im Impressum und an der Ladentür
Pflicht und fällt in dieser Form nicht unter Datenschutz.
Und wenn er seinen Laden zumacht, entfällt die Pflicht (und für uns die 
Rechtsgrundlage), aber bei uns bleibt der Name theoretisch ewig in der 
Objekt-Historie drin.


Viele Grüße
Hartwig



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-10-31 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Moin.

Zwischen dem Eintragen von POIs in OSM, die für jeden, der dort 
vorbeikommt, sichtbar sind, und dem (unerwünschten) Anlegen einer 
Facebookseite sehe ich schon einen ziemlich großen Unterschied.



Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.


Kommt nach meiner Meinung darauf an, was für Details das dann sind.
Art und Name des Ladens, Öffnungszeiten, Kontaktdaten (Web, E-Mail 
Telefon und so) halte ich für unproblematisch; natürliche Personen als 
"operator" (zum Beispiel bei Restaurants, Hotels und so) finde ich 
allerdings kritisch.

...
Irgendwie trifft das ja auch auf OSM zu (ein Geschäftsinhaber hat 
keinen OSM-Account und trotzdem ist sein Geschäft möglicherweise in 
OSM ersichtlich).


Klar, wenn sich ein User an uns wendet, dann entfernen wir natürlich 
den Namen und weitere Details, die ihn betreffen.
Naja, wenn er seinen Laden "Max Müllers Friseur-Laden" nennt (und unter 
dieser Bezeichnung mit Leuchtreklame usw. firmiert), würde ich das nicht 
entfernen; wenn er aber nur ein Schild "Friseur" draußen hängen hat, und 
boß Kunden, die den Laden betreten (oder direkt an der Tür kucken, wer 
da als Inhaber steht), würde ich ihn (den Inhaber also, und als 
"operator") gar nicht erst in OSM eintragen.



Bloß, auf welche Art meldet sich ein unbedarfter User bei uns?


Im schlimmsten Fall klagt er beim zuständigen Gericht.

Viele Grüße
Hartwig

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Re: [Talk-de] EU-DSGVO

2018-05-16 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Moin.

1.) Wo siehst Du bei einer Anfahrskizze personenbezogene Daten?

2.) Bei Auftragsdatenverarbeitung brauchst Du auch jetzt schon einen 
schriftlichen Vertrag -- da ändert sich grundsätzlich nix.


Viele Grüße
Hartwig

On 16.05.2018 20:24, Manfred A. Reiter wrote:

Schreibt mir ein Bekannter:

Wir haben bei einigen Webseiten OpenStreetMap als Anfahrskizze eingebunden.
Ich fürchte da bräuchte man jetzt einen Vertrag für die
Auftragsdatenverarbeitung.

Wie seht Ihr das?




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Re: [Talk-de] Gehweg kurzes Stück nicht straßenbegleitend, oder path ohne Widmung?

2018-04-28 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

sent from a Wohnzimmer

On 27.04.2018 22:19, Martin Koppenhoefer wrote:

sent from a phone

m.E. ist es verboten,


m. E. ist es nicht verboten, und ich habe in der Diskussion hier auch 
noch kein Argument gelesen, das mich vom Gegenteil überzeugt. -- Ich 
kenne die Diskussion vom Stuttgarter Stammtisch, und ich war (zufällig) 
auch schon an Ort und Stelle.

ich würde ggf. permissive taggen


Das halte ich für völlig falsch. Entweder isses erlaubt oder eben nicht. 
Daß die zuständige Kontroll-Instanz ein eventuelles Verbot nicht ahndet, 
kann wohl kaum Grundlage unsres Taggings sein.


Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] Bearbeiten von Riesen-Relation (Bundesstraße 27)

2018-03-29 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Und hier nochmal an die Liste:


Einen unklaren Abschnitt hätte ich noch im Angebot, nämlich zwischen
A-81-Abfahrt Gerchsheim und A-3-Abfahrt Würzburg-Kist
(https://www.openstreetmap.org/?mlat=49.7395=9.8409#map=15/49.7395/9.8409
).
Der Abschnitt ist im Moment sowohl in der Relation Staatsstraße St 578
(vermutlich richtig) als auch in der Relation B 27 (vermutlich falsch).

/H.


On 29.03.2018 15:13, dktue wrote:
Sehr gut -- dann denke ich ist die B 27 nun in OSM vollständig und 
bereinigt.


Am 29.03.2018 um 15:05 schrieb Hartwig Alpers:

On 29.03.2018 14:22, dktue wrote:

Hi,

das klingt für mich plausibel, aber Wikipedia [1] meint, dass es 
tatsächlich einen Abschnitt hier gibt, allerdings spiegelt sich das 
in OSM nicht wider.



An der Stelle ist anscheinend der Wikipedia-Artikel nicht up to date.
Weiter oben 
(https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_27#Ersetzungen) wird 
der Zustand korrekt beschrieben (3. Absatz, "Im Januar 2016 ... 
zwischen den Einmündungen von B 286 
<https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_286> und B 287 
<https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_287> zur 
Staatsstraße herabgestuft,..." -- das ist genau der Abschnitt den Du 
meinst.

Weiß hier eventuell jemand genaueres?
Ja, ich, denn  ich fahre die Strecke mehrmals im Jahr (zuletzt vor 
kanpp zwei Wochen).


Viele Grüße
Hartwig

[1] 
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_27#Der_%E2%80%9EAbtsweg%E2%80%9C_(Fulda%E2%80%93Hammelburg) 



Am 28.03.2018 um 15:55 schrieb Hartwig Alpers:

Moin!

On 28.03.2018 12:48, dktue wrote:
Kann mich jemand bezüglich des Verlaufs nördlich von Hammelburg 
und südlich von Fulda unterstützen? Ich sehe dort keine Ways, die 
"ref"="B 27" tragen und somit in die Relation aufgenommen werden 
sollten.
Zwischen Hammelburg & Fulda ist die B 27 unterbrochen, wohl wegen 
ihrer Nähe zur A 7. Das ist korrekt so, wie es ist.


Viele Grüße
Hartwig


Am 28.03.2018 um 12:10 schrieb Moritz:



Am 2018-03-28 11:52, schrieb dktue:
Ich habe mich mal daran versucht, könnte vielleicht ein anderer 
Mapper

mal gegenprüfen [1], ob ich etwas kaputt gemacht habe?

[1] https://www.openstreetmap.org/relation/2064452


Der Relation Analyzer[1] sieht da noch große Lücken.

Moritz

[1]: http://ra.osmsurround.org/analyzeRelation?relationId=2064452

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Re: [Talk-de] Bearbeiten von Riesen-Relation (Bundesstraße 27)

2018-03-28 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Moin!

On 28.03.2018 12:48, dktue wrote:
Kann mich jemand bezüglich des Verlaufs nördlich von Hammelburg und 
südlich von Fulda unterstützen? Ich sehe dort keine Ways, die "ref"="B 
27" tragen und somit in die Relation aufgenommen werden sollten.
Zwischen Hammelburg & Fulda ist die B 27 unterbrochen, wohl wegen ihrer 
Nähe zur A 7. Das ist korrekt so, wie es ist.


Viele Grüße
Hartwig


Am 28.03.2018 um 12:10 schrieb Moritz:



Am 2018-03-28 11:52, schrieb dktue:

Ich habe mich mal daran versucht, könnte vielleicht ein anderer Mapper
mal gegenprüfen [1], ob ich etwas kaputt gemacht habe?

[1] https://www.openstreetmap.org/relation/2064452


Der Relation Analyzer[1] sieht da noch große Lücken.

Moritz

[1]: http://ra.osmsurround.org/analyzeRelation?relationId=2064452

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