Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-24 Diskussionsfäden Elstermann, Mike
Siehe auch hier: 
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/02/tagung-geodaten.html

Ausschnitt: 
Der Parlamentarischer Staatssekretär beim BMI, Dr. Ole Schröder, 
veranschaulichte in seinem Eingangsvortrag die Perspektiven für das 
Geoinformationswesen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 
Deutschland zu einem weltweit führenden Innovationsstandort für das 
Geoinformationswesen auszubauen. Hierzu bedürfe es der Schaffung eines 
ausbalancierten und praxistauglichen Ordnungsrahmens. Die Teilnehmer der 
Veranstaltung rief Schröder zu Engagement und Innovationsbereitschaft auf: Wir 
brauchen Ihre Kreativität und Ihren Gestaltungswillen, um das Potential, das 
sich im Geoinformationswesen verbirgt, zu nutzen.

Also:  Schaffung eines ausbalancierten und praxistauglichen Ordnungsrahmens., 
dieser beinhaltet dann ganz sicher auch den Datenschutz

mikeE., geoObserver (www.geoObserver.de) 

-Ursprüngliche Nachricht-
Von: Falk Zscheile [mailto:falk.zsche...@gmail.com] 
Gesendet: Samstag, 22. Februar 2014 09:38
An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
Betreff: Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

Am 22. Februar 2014 09:36 schrieb Falk Zscheile falk.zsche...@gmail.com:
 Geodaten und Datenschutz war am Mittwoch bei der Tagung Geodaten und 
 Open Government - Perspektiven digitaler Staatlichkeit im Bundesrat

Es war natürlich am Donnerstag^^

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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-24 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 24. Februar 2014 09:28 schrieb Elstermann, Mike
mike.elsterm...@itc-halle.de:
 Siehe auch hier: 
 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/02/tagung-geodaten.html

 Ausschnitt:
 Der Parlamentarischer Staatssekretär beim BMI, Dr. Ole Schröder, 
 veranschaulichte in seinem Eingangsvortrag die Perspektiven für das 
 Geoinformationswesen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 
 Deutschland zu einem weltweit führenden Innovationsstandort für das 
 Geoinformationswesen auszubauen. Hierzu bedürfe es der Schaffung eines 
 ausbalancierten und praxistauglichen Ordnungsrahmens. Die Teilnehmer der 
 Veranstaltung rief Schröder zu Engagement und Innovationsbereitschaft auf: 
 Wir brauchen Ihre Kreativität und Ihren Gestaltungswillen, um das Potential, 
 das sich im Geoinformationswesen verbirgt, zu nutzen.

 Also:  Schaffung eines ausbalancierten und praxistauglichen 
 Ordnungsrahmens., dieser beinhaltet dann ganz sicher auch den Datenschutz


Dabei muss aber beachtet werden, dass es sich um eine politische Rede
zu Geodaten gehandelt hat und nicht um einen Fachbeitrag.

Bei den Fachteilnehmern ging die Wahrnehmung meiner Ansicht nach eher
in die Richtung Datenschutz ist bei Geodaten ein Problem, das groß
genug ist, um die Verwaltung zu verunsichern aber nicht problematisch
genug, um gesetzgeberische Aktivitäten auszulösen (Stichwort:
Selbstregulierung) -- Aber vielleicht täusche ich mich auch. Da
bleibt nichts anderes übrig, als die künftigen  Entwicklungen
abzuwarten. Zumal möglicherweise auch noch die Verabschiedung der
EU-Datenschutzverordnung ansteht (wann es soweit ist, vermochte keiner
der Teilnehmer zu prognostizieren, da auch die Wahl zum europäischen
Parlament ansteht und die künftige Zusammensetzung nicht ohne Einfluss
sein wird).

Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-22 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Geodaten und Datenschutz war am Mittwoch bei der Tagung Geodaten und
Open Government - Perspektiven digitaler Staatlichkeit im Bundesrat
auch eines der am meisten diskutierten Themen (neben der Lizenzierung
von Geodaten). Auch die Vermessungsverwaltungen sind bei diesem Thema
sehr unsicher (um nicht zu sagen verunsichert). Soweit es sich um
Daten handelt, die unter die INSPIRE- oder
Umweltinformationsrichtlinie fallen, gibt es wohl eine großzügigere
datenschutzrechtliche Handhabung als nach Bundesdatenschutzgesetz. Wie
das genau ist und ob das nur für die Veröffentlichung (durch die
Verwaltung) oder auch für die Weiterverarbeitung (durch Private) gilt
-- muss ich mir erst noch einmal anschauen. Mehr dann sicher im
Vortrag.

Falk

Am 18. Februar 2014 18:22 schrieb Falk Zscheile falk.zsche...@gmail.com:
 Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike
 mike.elsterm...@itc-halle.de:

 Hier die Kernaussagen:
 1.  Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
 2.  Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 
 cm oder größer pro Bildpunkt;
 3.  Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
 4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

 Siehe auch:
 http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/
 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile


 Das Ganze geht wohl auf ein Konzept der Datenschützer aus
 Schleswig-Holstein zurück:

 https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/studie-2008-datenschutzrechtliche-rahmenbedingungen-bereitstellung-geodaten.pdf
 Seite 10 ff.

 Mehr auch dazu bei meinem FOSSGIS-Konferenzvortrag:
 http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html

 Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-22 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 22. Februar 2014 09:36 schrieb Falk Zscheile falk.zsche...@gmail.com:
 Geodaten und Datenschutz war am Mittwoch bei der Tagung Geodaten und
 Open Government - Perspektiven digitaler Staatlichkeit im Bundesrat

Es war natürlich am Donnerstag^^

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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-20 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am 20.02.2014 08:45, schrieb Florian Lohoff:
 Fotografie - Große Blende - Kleine Zahl.
 
   2,8  11
 
 Ist auch nicht jeden zu vermitteln ...

Ja, da ist die Sprach-Konvention auch ziemlich blöd. :)

Weil eigentlich ist eine große Blende eine große Blendenöffnung. Die
wirksame mechanische Blende, die den Lichtdurchlass verkleinert wird
größer bei kleinerer Blende.

Und die Zahl hat damit nun wieder gar nicht direkt was zu tun sondern
ist ebenfalls der Nenner eines Bruchs f/2,8, wodurch sich wieder die
umgekehrte Proportionalität ergibt.
Die Kartographen geben den Bruch wenigstens immer komplett an, die
Fotografen sparen sich den Zähler und den Bruch und wundern sich dass
das keiner versteht. :)

Gruß,
Bernd



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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-20 Diskussionsfäden Stephan Wolff

Am 19.02.2014 20:00, schrieb Steffen Wolf:


Hmm, ich les grad noch die Erklaerungen zu den einzelnen Punkten:
Massstab 1:5000, da werden in der Deutschen Grundkarte
Flurstuecksgrenzen und einzelne Hausnummern dargestellt. Das sieht der
Leitfaden auch nicht als bedenklich an. Das beruhigt mich etwa in
Hinblick auf unsere Hausnummernsammelei. Aber eigentlich gehen wir ja
weiter und stellen auch noch die Haeuser dar. Dazu sagt der Leitfaden
aber nix.


Ich würde das so verstehen:
Hausumrisse tauchen schon auf Karten ab etwa 1:50.000 auf und sind 
unproblematisch. Selbst mit den Zusatzinformationen der Hausnummern und 
Flurstücksgrenzen der Deutschen Grundkarte ist es unbedenklich.


Auf problematische Zusatzinformationen (Hier wohnt der Prominente ...)
können und sollten wir m.E. verzichten.

Gruß an meinen (fast) Namensvetter

Stephan Wolff


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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-19 Diskussionsfäden Steffen Wolf
Elstermann, Mike schrieb:

ich schreib mal ein paar erklaerende Worte direkt an den Anfang des
Threads:

 Hier die Kernaussagen:

Da fehlt noch der Einleitungssatz dazu:

| Im Hinblick auf die nur geringe Wahrscheinlichkeit und Intensitaet von
| moeglichen Persoenlichkeitsverletzungen ist nach der Kontrollpraxis
| des Bundebeauftragten fuer den Datenschutz und die
| Informationsfreiheit in der Regel davon auszugehen, dass das
| oeffentliche Interesse ueberwiegt bei Daten, die eine der folgenden
| Aufloesungsschwellen erfuellen:

 1.  Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
 2.  Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm 
 oder größer pro Bildpunkt;
 3.  Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
 4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

 Siehe auch:
 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile

Das oeffentliche Interesse ueberwiegt soll heissen,
Persoenlichkeitsrechte sind von einer Veroeffentlichung, Erhebung oder
Speicherung solcher Daten weniger betroffen.

Das mit dem Massstab ist in der Tat auf Online-Karten schlecht
anwendbar. Und ich bin sowieso immer verwirrt, was nun ein kleinerer
Massstab ist und was ein groesserer.

Weil die Frage woanders aufkam: Bei der gerasterten Flaeche sind
wahrscheinlich statistische Informationen gemeint, etwa Luftqualitaet,
Verkehr, Durchschnittseinkommen, Wohnungsgroessen o.so pro Gebiet. Das
Gebiet soll dann nicht zu klein werden, sonst hat man damit zu schnell
wieder nur eine einzelne Person im Visier.

Gruss,
 stw1701
-- 
In 'Sozialen Netzen' und Foren sollte man nicht *mitmachen*,
sondern dort für das weitherum völlig unbekannte Usenet *Reklame*
machen. (Nein, ich bin zu faul, mich selbst deswegen dort
anzumelden).  [Signatur von Walter Schmid]

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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-19 Diskussionsfäden Steffen Wolf
Hi Martin Koppenhoefer,

 Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike
und zitiert dabei aus dem Behoerdenleitfaden, der wiederum Empfehlungen
vom 3. Geofortschrittsbericht wiedergibt, die auf die Arbeiten der Task
Force GeoBusiness Datenschutz ger GIW-Kommission zurueckgehen:

 oder 4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

 meint auf nicht mehr als 4 Haushalte aggregiert?

Grad nicht. Informationen, die quasi keine Persoenlichkeitsrechte
verletzen, muessen ueber =4 Haushalte aggregiert sein, sonst kann man
zu schnell wieder auf einzelne Personen schliessen.


Hmm, ich les grad noch die Erklaerungen zu den einzelnen Punkten:
Massstab 1:5000, da werden in der Deutschen Grundkarte
Flurstuecksgrenzen und einzelne Hausnummern dargestellt. Das sieht der
Leitfaden auch nicht als bedenklich an. Das beruhigt mich etwa in
Hinblick auf unsere Hausnummernsammelei. Aber eigentlich gehen wir ja
weiter und stellen auch noch die Haeuser dar. Dazu sagt der Leitfaden
aber nix.

Am Schluss steht noch etwas schoenes:

| Auch bei Einhaltung der Schwellenwerte, die eine pauschalte Bewertung
| von schutzwuerdigen Betroffeneninteressen vornehmen, kann wegen
| besonderer Umstaende eine Einzelfallpruefung notwendig sein.

Gruss,
 stw1701
-- 
Am Messestand stand ein Messender am Messsender und wartete mit
seinem Frequenzmesser auf das Messsignal aus dem Messempfänger, der
die Messergebnisse wiedergeben sollte, als der Messenger die
Messeeinrichtungen störte.  [Ralf Kusmierz in desd]

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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-19 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am 19.02.2014 19:50, schrieb Steffen Wolf:
  Und ich bin sowieso immer verwirrt, was nun ein kleinerer
 Massstab ist und was ein groesserer.

Na dann.
Ich seh zwei offensichtliche Lesarten, die sich aber nicht widersprechen:

- kleinerer Maßstab = Die dargestellten Elemente sind kleiner =
1:10.000 ist kleiner als 1:5.000

- kleinerer Maßstab = 1 : 10.000 = 1 / 10.000 (ein zehntausendstel)
ist kleiner als 1 : 5.000 = 1 / 5.000 (ein fünftausendstel)

Wo gibt es irgend einen Anhaltspunkt dass es anders gemeint sein könnte?
(Jetzt mal außer dass da unterm Bruchstrich eine kleinere Zahl beim
größeren Maßstab steht, aber das ist ja Grundwissen aus Klasse 6.)

Gruß,
Bernd



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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-19 Diskussionsfäden Elstermann, Mike
 Grundwissen aus Klasse 6 (in der ehem. DDR: Klasse 5 ;-)

Aber trotzdem ein ewiges Verständnisproblem, so erklärt es die Geographie der 
Uni in Halle (offensichtlich ist es nötig):
http://mars.geographie.uni-halle.de/geovlexcms/book/export/html/218

mikeE.

-Ursprüngliche Nachricht-
Von: Bernd Wurst [mailto:be...@bwurst.org] 
Gesendet: Donnerstag, 20. Februar 2014 05:50
An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
Betreff: Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

Hallo.

Am 19.02.2014 19:50, schrieb Steffen Wolf:
  Und ich bin sowieso immer verwirrt, was nun ein kleinerer Massstab 
 ist und was ein groesserer.

Na dann.
Ich seh zwei offensichtliche Lesarten, die sich aber nicht widersprechen:

- kleinerer Maßstab = Die dargestellten Elemente sind kleiner = 1:10.000 ist 
kleiner als 1:5.000

- kleinerer Maßstab = 1 : 10.000 = 1 / 10.000 (ein zehntausendstel) ist 
kleiner als 1 : 5.000 = 1 / 5.000 (ein fünftausendstel)

Wo gibt es irgend einen Anhaltspunkt dass es anders gemeint sein könnte?
(Jetzt mal außer dass da unterm Bruchstrich eine kleinere Zahl beim größeren 
Maßstab steht, aber das ist ja Grundwissen aus Klasse 6.)

Gruß,
Bernd


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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-19 Diskussionsfäden Florian Lohoff
On Thu, Feb 20, 2014 at 07:40:32AM +, Elstermann, Mike wrote:
  Grundwissen aus Klasse 6 (in der ehem. DDR: Klasse 5 ;-)
 
 Aber trotzdem ein ewiges Verständnisproblem, so erklärt es die Geographie der 
 Uni in Halle (offensichtlich ist es nötig):
 http://mars.geographie.uni-halle.de/geovlexcms/book/export/html/218

Fotografie - Große Blende - Kleine Zahl.

2,8  11

Ist auch nicht jeden zu vermitteln ...

Flo
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de


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[Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-18 Diskussionsfäden Elstermann, Mike
IMAGI hat einen neuen Leitfaden zu diesem Thema heraus gegeben.

Es ist schon wichtig, zu wissen, ab wann Geodaten den datenschutzrechtlich 
relevanten Bereich berühren, insbesondere weil es in Deutschland an 
entsprechenden klaren, juristisch belastbaren Aussagen immer noch fehlt.

Hier die Kernaussagen:
1.  Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
2.  Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm 
oder größer pro Bildpunkt;
3.  Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

Siehe auch:
http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile

mikeE.


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Re: [Talk-de] Datenschutz bei Geodaten?

2014-02-18 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 18. Februar 2014 16:03 schrieb Elstermann, Mike
mike.elsterm...@itc-halle.de:

 Hier die Kernaussagen:
 1.  Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
 2.  Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm 
 oder größer pro Bildpunkt;
 3.  Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
 4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

 Siehe auch:
 http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/
 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile


Das Ganze geht wohl auf ein Konzept der Datenschützer aus
Schleswig-Holstein zurück:

https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/studie-2008-datenschutzrechtliche-rahmenbedingungen-bereitstellung-geodaten.pdf
Seite 10 ff.

Mehr auch dazu bei meinem FOSSGIS-Konferenzvortrag:
http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html

Gruß Falk

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