Am 10. Juli 2009 13:10 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)
das ist Dir neu? Das ist
Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com writes:
Genauso spricht
nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.
naja, ausser, dass evtl. ein anderes Höhenbezugssystem verwendet
wurde. Geringe Abweichungen ergeben sich evtl. auch durch Erosion und
andere Vorgänge
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
abgelaufen.
Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.
Na, jetzt versuch
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Martin schrieb:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
geschützt.
Am Fr, 10.07.2009, 08:22 schrieb Karl Eichwalder:
Einzelheiten kann man unbedenklich aus datenbanken entnehmen.
Darüber habe ich schon mehrmals berichtet, aber wir hsben uns doch
entschlossen, in Talk-DE nicht mehr darüber zu schreiben :-)
Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre
Am 10. Juli 2009 12:42 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:
Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
(titelblatt,
Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber outed, ist er nicht mehr anonym und der
Am Fr, 10.07.2009, 12:50 schrieb Mark Obrembalski:
Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind
urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab
dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.
Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht
Am Fr, 10.07.2009, 12:48 schrieb Karl Eichwalder:
Und die alte, die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
Eine solche alte datenbank ist für uns durchaus brauchbar.
So lange gibt es die Umsetzung, glaube ich, noch nicht :-)
___
Hallo.
Am Freitag, 10. Juli 2009 schrieb Tobias Wendorff:
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber outed, ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.
Wenn eine Schutzfrist einmal abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Er muss
innerhalb von den
Tobias Wendorff wrote:
zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt
ist (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70
jahren), dann ist's ein anonym erschienenes werk.
Das ist Unfug.
Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt
Tobias Wendorff schrieb:
Das ist Unfug.
Soso. :)
Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre geschützt.
15 Jahre, dann kannst Du sie direkt neu erstellen und es fängt von vorne an.
Und die alte, die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
Eine solche alte datenbank ist
Am 10. Juli 2009 12:57 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein
Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:
Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
(titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
ist's ein anonym erschienenes
Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
Jens Frank wrote:
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk
bzw. den Urheber outed, ist er nicht mehr anonym und der
Todeszeitpunkt gilt.
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Yepp. Und was der Katasterbeamte
Mark Obrembalski schrieb:
Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft sich
besser.
Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also,
Tobias Wendorff wrote:
Mark Obrembalski schrieb:
Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft
sich
besser.
Die Veröffentlichung bei
Mark Obrembalski schrieb:
Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der
Kartograph die Karte an seinen Chef liefert?
Hä? Nö. Wieso?
Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
nicht erst vor 3 Jahren
Tobias Wendorff wrote:
Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
nicht erst vor 3 Jahren veröffentlicht wurde?
Der Urprungsposter sprach einfach von alten Landkarten. Ich bin daher
einfach mal davon ausgegangen,
Hallo,
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Hallo.
Am Donnerstag, 9. Juli 2009 schrieb Ropino:
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden,
Am 9. Juli 2009 08:00 schrieb Ropino rop...@online.de:
Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt
wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde
ich auch die alten Hauptstraßen
Am Do, 9.07.2009, 08:00 schrieb Ropino:
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht
wirklich.
Das ist - für Deutschland - AFAIK
Martin Koppenhoefer schrieb:
wobei selbst Seen und Flüsse sich ändern, vor allem in der Form / im
genauen Verlauf, da der ja nicht selten vom Menschen beeinflusst wird.
Tja, die große OSM-Frage wieder: Qualität oder Quantität? Wollen wir
den See erstmal drinhaben und - wie von Dir beschrieben -
Bernd Wurst schrieb:
Interessant wird es, wie du die Karten so scannen und orthorektifizieren
kannst, dass du keine wesentlichen Verzerrungen bekommst. Das würde mich
nämlich auch interessieren, habe auch noch ein paar alte Karten von vor 1930
hier und mich bisher aus technischer Seite
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.
Archive sind nicht vollständig.
Überhaupt ist es wohl so, dass der
Am 9. Juli 2009 18:24 schrieb Karl Eichwalder k...@gnu.franken.de:
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Wenn der Urheber unbekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.
Karl Eichwalder schrieb:
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.
Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt.
Hallo
Wir haben etwas ähnliches hier auch gerade diskutiert:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Gruss
Martin
Ropino wrote:
Hallo,
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit
Martin schrieb:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
geschützt.
___
Talk-de mailing
Am 9. Juli 2009 18:40 schrieb Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...
ja, wenn Du Dir alte Messtischblätter (so ca. seit Beginn des 19.
Karl Eichwalder wrote:
Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb
der 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
abgelaufen.
Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass bekannt werden reicht.
Dafür gibt es an sich das Register anonymer und
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