Am 25. April 2009 12:02 schrieb Tobias Wendorff
:
> Am Sa, 25.04.2009, 11:08 schrieb Philipp:
>> Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle
>> Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte?
>>
>> Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, in denen sich
>>
Am Sa, 25.04.2009, 11:08 schrieb Philipp:
> Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle
> Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte?
>
> Ich meine, es gibt Standardstraßen, die haben keine Schlpfungshöhe.
>
> Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, i
Frederik Ramm schrieb:
> Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die
> Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt
> kriegt, ist er selber schuld ;-)
Passanten können nicht Teil der Panoramafreiheit sein, es kommt auf das
Wort "bleibend" an. (D
Am 24. April 2009 23:07 schrieb Frederik Ramm :
>
> (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
>
> Ich weiss nicht, was (2) genau bedeutet - dass man Gebaeude nicht
> nachbauen darf?
>
das darf man in der Tat nicht (wegen des Urheberrechts), allerdings
ist die Wel
Am Fr, 24.04.2009, 23:50 schrieb Mark Obrembalski:
> Hmmm... ich habe jetzt die URL nicht mehr im Newsreader. Müsste ich mir
> mal anschauen.
>
> Was im Prinzip auch noch greifen könnte, wäre der Schutz
> wissenschaftlicher Ausgaben nach § 70 UrhG:
>
> "Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter W
Tobias Wendorff wrote:
> Mark Obrembalski schrieb:
>>> Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?
>>
>> Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem
>> Tod des Urhebers.
>
> Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler.
Auch bei Musik. Leistungsschutzrechte der I
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
> Dies bezieht sich wirklich nur auf Wege, Straßen etc. Sobald Du eine
> Person drauf hast, darfst Du es nicht mehr frei veröffentlichen
Ja, aber Philipp bezog sich ja mit seiner Frage darauf, wieso der
Kartograph eigentlich einfach so das aufzeichnen darf, was der
Frederik Ramm schrieb:
> Mit "Panoramafreiheit" meint man gemeinhin den §59 UrhG:
>
> § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
>
> (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen,
> Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik,
> durch Lichtbild oder durch Film
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
> Reine "Panoramafreiheit" gibt es soweit ich weiß nicht. Durch
> Urteile ist es irgendwie definiert und hat scharfe Grenzen.
Mit "Panoramafreiheit" meint man gemeinhin den §59 UrhG:
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an ö
Tobias Wendorff schrieb:
> Darf man Nutzungsrechte für Passanten erheben?
^^
Nutzungsentgelte ... Ich sollte Pause machen.
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Philipp schrieb:
> Warum hat der Kartograph das Recht?
Das impliziert doch der Job eines klassischen Kartographen.
Die Entwicklung eines Zeichenschlüssels (Farbwahl etc.), das
Vereinfachen der Realität (Generalisierung etc.), das Verdrängen
beim Zeichnen usw. ist eine schöpferische Leistung, die d
Tobias Wendorff schrieb:
> Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
> der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
> an die Katasterbehörde überträgt.
Das ist etwas, was ich bis heute nicht verstanden habe:
Warum hat der Kartograph das Recht?
Waru
Mark Obrembalski schrieb:
>> Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?
>
> Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod
> des Urhebers.
Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler.
>> MMh: Klar, wenn
>> das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzu
Tobias Wendorff wrote:
> Mark Obrembalski schrieb:
>> Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
>> urheberrechtlicher Art gegeben haben?
>
> Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
> der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
> an d
Mark Obrembalski schrieb:
> Rechtsnachfolge? Klar, Urheberrechte sind vererblich - was sie aber
> nicht am Erlöschen nach Ablauf der Schutzfrist hindert.
>
> Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
> urheberrechtlicher Art gegeben haben?
Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich ge
Tobias Wendorff wrote:
> Wobei man hier natürlich noch aufpassen muss, ob dies im Rahmen
> der Rechtsnachfolge und der Landesvermessung nicht noch stärker
> gewichtet wird.
Rechtsnachfolge? Klar, Urheberrechte sind vererblich - was sie aber
nicht am Erlöschen nach Ablauf der Schutzfrist hindert.
>> Bevor wir anfangen, fehlende Gewässer und Eisenbahnen aus den uralt-DTK
>> abzuzeichnen sollte man wohl dort mal freundlich anfragen.
mit einem geigneten System könnten wir uns an die Aufarbeitung der
Altkarten machen - da wartet noch einiges an Material ;-) -
crowdgesourcete Lokalgeschichte. (
Am 23. April 2009 21:42 schrieb Thomas Reincke :
> Allerdings heißt es zu den Karten
>> Urheber-/Nutzungsrechte rights: Die Nutzung dieser Aufnahme für
>> Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche
>> Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher
>> Genehmigun
Thomas Reincke schrieb:
> Bevor wir anfangen, fehlende Gewässer und Eisenbahnen aus den uralt-DTK
> abzuzeichnen sollte man wohl dort mal freundlich anfragen.
Fehlende Eisenbahnen & seit 99 Jahren nicht mehr vorhandene Bahnhöfe ;-)
___
Talk-de mailing
Martin Koppenhoefer schrieb:
> Ein gewisser Head hat auf dieser Seite:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Out-Of-Copyright
Mir hat es die Seite
http://greif.uni-greifswald.de/geogreif/?page_id=4484
angetan.
Allerdings heißt es zu den Karten
> Urheber-/Nutzungsrechte rights: Die Nutzung dieser
Hallo Frederik,
Frederik Ramm schrieb:
> Oh, Entschuldigung.
ich glaube, ich habe den falschen Zweig erwischt. Du hast Martin
direkt geantwortet, oder? Sorry nochmal.
> - Aber auch fuer Werke vor 1995 gilt, dass, sofern
> sie anonym sind, der wahre Name des Urhebers vor Erloeschen der
> Schutz
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
> Die genannten Werke sind vor 1995 erstellt. Wieso schreibst Du dann
> nein? Ich habe doch ausdrücklich auf 1995 hingewiesen!
Oh, Entschuldigung. - Aber auch fuer Werke vor 1995 gilt, dass, sofern
sie anonym sind, der wahre Name des Urhebers vor Erloeschen der
Sch
Frederik Ramm schrieb:
> Nein.
Die genannten Werke sind vor 1995 erstellt. Wieso schreibst Du dann
nein? Ich habe doch ausdrücklich auf 1995 hingewiesen!
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/ta
Hallo,
Tobias Wendorff wrote:
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>> verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
>> den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
>> Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch "Amtlicher Plan
>> der Landeshauptstadt Stutt
Martin Koppenhoefer schrieb:
> verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
> den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
> Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch "Amtlicher Plan
> der Landeshauptstadt Stuttgart". Ist es bei solchen Werken nich
Ein gewisser Head hat auf dieser Seite:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Out-Of-Copyright
verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch "Amtlicher Plan
der Lan
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