Thomas Ausweger wrote:
Ich möcht ja nicht den Spielverderber spielen aber gibt es da nicht was 
rechtliches zu beachten?

Hab mich schon mal näher mit dem Thema beschäftigt im Zuge von Modellbau.

In Österreich sind meines Wissens Luftaufnahmen jeglicher Art 
genehmigungspflichtig sobald man diese veröffentlichen möchte!

Kurzfassung:
Diese Aussage hat früher gestimmt. Seit dem 1.1.2005 ist es erlaubt.

Und jetzt die längere Version:
Bis zum 1.1.2005 stand im §130 des Luftfahrtgesetz:
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(2) Die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus hergestellt wurden, darf unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften nur mit Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erfolgen.
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Also war die Genehmigung des Verteidigungsministers erforderlich.


Im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 173/2004 wurde dann der § in das defakto Gegenteil geändert (gültig seit 1.1.2005 bis heute):
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(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilem Luftfahrtgerät aus hergestellt wurden, kann der Bundesminister für Landesverteidigung bei Vorliegen wichtiger militärischer Interessen durch Verordnung Beschränkungen anordnen.
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Dh früher musste der BMLV-Minister aktiv werden, damit es veröffentlicht werden darf. Seit dem 1.1.2005 muss der Verteidigungsminister eine Verordnung erlassen, wo er gezielt einzelne Gebiete definiert, wo die Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen. Soweit ich das gesehen habe, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine einzige dementsprechende Verordnung.

Also:
Wenn die Fotos selber machst, kannst sie ohne Beschränkungen auch verbreiten. Jede andere Auskunft ist veraltet.


Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist. Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist, könnte das anders aussehen.


Hoffe ich konnte hier zur Klärung der rechtlichen Fragen beitragen.


MfG Stefan Hirschmann

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