Hi

Die ganze rechtliche Diskussion ist doch sehr einfach.
Das was Google darf das dürfen andere auch.

Bei Luftbildern die aus 50m Höhe gemacht werden ist es natürlich problematisch. Aber was soll man mit
Luftbildern anfangen auf denen 3 Häuser zu sehen sind?

Um die Bilder entzerren zu können müssen Punkte erkennbar sein die man bereits in der Karte hat. Bei 1x1km ist das wahrscheinlich möglich. Wenn ein Bild nur 100x100m oder weniger hat, dann ist
das sehr schwierig.

Hier gibt es übrigens eine wiki page zu dem Thema:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:OSM_Drohne

lg, Bernhard


Hannes: Bitte nicht verwechseln: natürlich hat der Drohnen-Betreiber ("Fotograph") das Urheberrecht auf die von der Drohne geschossenen Fotos.

Problematisch ist vielmehr, dass jeder Fotograph das Urheberrecht derer verletzt, deren Werke er fotographiert. Typischerweise sind das Architekten (=Fotos von Gebäuden), du kannst aber auch Texte, Malereien, Kleidungsstücke, Gartengestaltungen, etc. fotographien - auf die jeweils irgendwer das Urheberrecht hat. Wenn du so ein Foto veröffentlichst (etwa ein Foto eines Gebäudes), dann verletzt du prinzipiell das Urheberrecht des Autors (des Architekten). *Normalerweise* ist das aber kein Problem; es gibt (in Österreich) die sogenannte "Panoramafreiheit" - Fotos, die man von öffentlichen Plätzen aus macht, fallen i.A. nicht unter den Urheberrechtsschutz (der Architekt kann nicht dagegen klagen; dir bleibt natürlich das Urheberrecht am Foto!).

Die Krux an der Sache: man darf dafür - außer der Kamera natürlich - keine weiteren Hilfsmittel verwenden. Eine Leiter etwa, um einen besseren Standpunkt zu haben, gilt schon nicht mehr; bei einem Flugzeug gilt das natürlich umso mehr.

Natürlich ist die Frage, wie viele der gemachten Luftbilder tatsächlich das Urheberrecht von fotographierten Objekten verletzen. Nur, wenn die Bilder gut genug sind, um darauf wirklich "Architektur" (von oben?) erkennen zu können, wird man ein urheberrechtliches Problem bekommen. Bleiben andere Rechtsmaterien übrig, wie Schutz der Privatsphäre, Recht am eigenen Bild (Personen nicht erkennbar Fotographieren, siehe die aktuelle Google-Streetview-Diskussion), etc.

Grüße,
Christian

P.S.: Das war keine juristisch fundierte Aussage. Für genauere Informationen fragen sie weder Arzt noch Apotheker, sondern bitte einen Rechtsanwalt.


----- Original Message ----- From: "Johannes Sixt" <[email protected]>
To: <[email protected]>
Sent: Thursday, August 26, 2010 10:47 PM
Subject: Re: [Talk-at] Foto Drone


On Mittwoch, 25. August 2010, Stefan Hirschmann wrote:
Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das
Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein
abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist.
Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist, könnte das
anders aussehen.

IANAL, aber ich denke, dass selbstverständlich das Urheberrecht auf eine
Luftaufnahme anwendbar ist, wie auf jedes andere Foto. Besonders dann, wenn
man einigen Aufwand getrieben hat, um das Foto zu machen.

-- Hannes

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