Dauser Martin Johannes wrote:
So einfach ist es nicht, man braucht trotzdem eine Genehmigung der
Datenschutzkommission.

Quelle?

Lg Stefan


Am Freitag, den 27.08.2010, 00:51 +0200 schrieb bernhard
zwischenbrugger:
Hi

Die ganze rechtliche Diskussion ist doch sehr einfach. Das was Google darf das dürfen andere auch.

Bei Luftbildern die aus 50m Höhe gemacht werden ist es natürlich
problematisch. Aber was soll man mit
Luftbildern anfangen auf denen 3 Häuser zu sehen sind?

Um die Bilder entzerren zu können müssen Punkte erkennbar sein die man
bereits in der Karte hat.
Bei 1x1km ist das wahrscheinlich möglich. Wenn ein Bild nur 100x100m
oder weniger hat, dann ist
das sehr schwierig.
Hier gibt es übrigens eine wiki page zu dem Thema:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:OSM_Drohne

lg, Bernhard

Hannes: Bitte nicht verwechseln: natürlich hat der Drohnen-Betreiber
("Fotograph") das Urheberrecht auf die von der Drohne geschossenen
Fotos.
Problematisch ist vielmehr, dass jeder Fotograph das Urheberrecht
derer verletzt, deren Werke er fotographiert. Typischerweise sind
das Architekten (=Fotos von Gebäuden), du kannst aber auch Texte,
Malereien, Kleidungsstücke, Gartengestaltungen, etc. fotographien -
auf die jeweils irgendwer das Urheberrecht hat. Wenn du so ein Foto
veröffentlichst (etwa ein Foto eines Gebäudes), dann verletzt du
prinzipiell das Urheberrecht des Autors (des Architekten).
*Normalerweise* ist das aber kein Problem; es gibt (in Österreich)
die sogenannte "Panoramafreiheit" - Fotos, die man von öffentlichen
Plätzen aus macht, fallen i.A. nicht unter den Urheberrechtsschutz
(der Architekt kann nicht dagegen klagen; dir bleibt natürlich das
Urheberrecht am Foto!).
Die Krux an der Sache: man darf dafür - außer der Kamera natürlich -
keine weiteren Hilfsmittel verwenden. Eine Leiter etwa, um einen
besseren Standpunkt zu haben, gilt schon nicht mehr; bei einem
Flugzeug gilt das natürlich umso mehr.
Natürlich ist die Frage, wie viele der gemachten Luftbilder
tatsächlich das Urheberrecht von fotographierten Objekten verletzen.
Nur, wenn die Bilder gut genug sind, um darauf wirklich
"Architektur" (von oben?) erkennen zu können, wird man ein
urheberrechtliches Problem bekommen. Bleiben andere Rechtsmaterien
übrig, wie Schutz der Privatsphäre, Recht am eigenen Bild (Personen
nicht erkennbar Fotographieren, siehe die aktuelle
Google-Streetview-Diskussion), etc. Grüße, Christian
P.S.: Das war keine juristisch fundierte Aussage. Für genauere
Informationen fragen sie weder Arzt noch Apotheker, sondern bitte
einen Rechtsanwalt.

----- Original Message ----- From: "Johannes Sixt" <[email protected]> To: <[email protected]> Sent: Thursday, August 26, 2010 10:47 PM Subject: Re: [Talk-at] Foto Drone

On Mittwoch, 25. August 2010, Stefan Hirschmann wrote:
Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist. Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist, könnte das anders aussehen.
IANAL, aber ich denke, dass selbstverständlich das Urheberrecht auf
eine Luftaufnahme anwendbar ist, wie auf jedes andere Foto. Besonders dann, wenn man einigen Aufwand getrieben hat, um das Foto zu machen. -- Hannes _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
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