Servus,

Die ganze rechtliche Diskussion ist doch sehr einfach.
Das was Google darf das dürfen andere auch.

Interessante juristische Ansicht. Das klappt vielleicht, wenn du "Grasser" heißt und eine Homepage baust (um ein plakatives Beispiel zu verwenden; will keine politische Diskussion damit entfachen). Vielleicht hatte Google die Genehmigung? Vielleicht flog Google im Auftrag des Staates? Vielleicht hat Google alle Richter bestochen? Vielleicht hat sich einfach noch keiner getraut, Google zu klagen? Vielleicht ist die Klage anhängig, die Medien haben's nur noch nicht mitbekommen? Daraus jetzt zu schließen, dass es generell erlaubt ist, ist "mutig".

Tatsächlich ist Google ja auch nicht selber geflogen, sondern hat bestehende Daten aufgekauft - unter anderem vom Staat (etwa in OÖ)!


> ... Panoramafreiheit nur ohne technische Hilfsmittel ...
Bist du dir ganz sicher, dass das auch in Österreich so ist?

Gute Frage; nein! Darauf findet sich weder im Gesetz ein Hinweis, noch in den (wenigen) Entscheidungen des OGH dazu. Auch in "Meinhard Ciresa: Urheberwissen für die Praxis" finde ich dazu nichts. Könnte gut sein, dass dies tatsächlich nur in Deutschland so ist?

Grüße,
Christian

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