On Mittwoch, 25. August 2010, Stefan Hirschmann wrote:
> Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das
> Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein
> abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist.
> Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist, könnte das
> anders aussehen.

IANAL, aber ich denke, dass selbstverständlich das Urheberrecht auf eine 
Luftaufnahme anwendbar ist, wie auf jedes andere Foto. Besonders dann, wenn 
man einigen Aufwand getrieben hat, um das Foto zu machen.

-- Hannes

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