Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch <osm-lis...@ivkasogis.de>:
> Hallo,
> Am Montag, den 02.06.2014, 10:15 +0200 schrieb Bernd Wurst:
>> Hallo.
>>
>> Am 02.06.2014 08:41, schrieb Falk Zscheile:
>> >> Die Regeln sind jedenfalls deutlich eher die eines privaten Hofs als die
>> >> > eines oeffentlichen Raumes / Strasse.
>> > Mit solch einer Aussage wäre ich in Deutschland vorsichtig. Seit dem
>> > Fraport Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] reicht es nicht mehr,
>> > dass ein Einkaufszenrum o. ä. in privater Hand ist um nach Belieben
>> > Dritte vom Zugang auszuschließen.
>> > Jedenfalls wenn diese Dritte ihre
>> > Grundrechte auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit dort
>> > ausüben wollen. Wie es in Italien ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls
>> > sind mit dieser Entscheidung deutlich in Richtung öffentlichen Raum
>> > gerückt worden. Ich weiß, dass man access=Grundrechtsausübung nicht
>> > mappen kann, aber den Vergleich Bauernhof--Einkaufszentrum wollte ich
>> > dann doch hier nicht so stehen lassen.
>>
>> Das Urteil stützt sich maßgeblich auf den Fakt, dass die Fraport AG zu
>> über der Hälfte in Besitz der öffentlichen Hand ist:
>> "Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche
>> Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates
>> stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts
>> organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung." (<46>)
>
> Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
> noch stärker 98 ff.
>

Danke! Du hast mir soeben sehr viel Tipparbeit abgenommen :-)

Gruß Falk

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