Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch <[email protected]>:
> Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und > noch stärker 98 ff. > ich glaube kaum, dass dieses Urteil z.B. einen Obdachlosen davor bewahren wird, aus einem Einkaufszentrum geworfen zu werden, bzw. nicht eingelassen zu werden, genausowenig sehe ich Hinweise darauf, dass z.B. Betteln oder Hausieren oder Tanzen oder Musizieren dadurch moeglich wuerde, wenn es bisher verboten war. Das Urteil bezieht sich vielmehr auf die Meinungsaeusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, d.h. Kommunikation auch z.B. politischer Natur. Gruss, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

