Am 3. Juni 2014 11:30 schrieb Falk Zscheile <[email protected]>:
> Ich denke, jetzt hat jeder Interessierte genug Argumente, um sich > zwischen permessive und yes zu entscheiden, also zwischen quasi > öffentlichem Raum und privatrechtlich gewährtem Zugang zu wählen. > kurz möchte ich hier doch noch zu bedenken geben, dass "yes" nicht "quasi öffentlich" bedeutet, sondern dass es bedeutet, dass der Zugang öffentlich rechtlich gesichert ist. "Permissive" bedeutet ja, dass man Zugang bekommt, nur eben nicht, dass man auch ein sicheres Anrecht darauf hat. > > Bei den Aussagen und Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil werden wir uns > wohl nicht einig werden > Jein, ich finde das Urteil persönlich ja durchaus begrüßenswert, nur deckt sich das nicht mit meiner persönlichen Erfahrung der gelebten Realität. Was soll man denn tun, wenn man trotz des Urteils rausgeworfen wird, ggf. von der Polizei, die gerufen wurde, weil man der Aufforderung zu gehen nicht nachkam, bzw. wenn man gar nicht erst eingelassen wird, und physisch vom Wachpersonal am Zugang gehindert wird? Ein Hinweis auf das BVerf.G. Urteil wird da doch nur mit Unverständnis quittiert werden. Selbst wenn man auf Zugang klagen würde und sogar Recht bekäme, dann wäre dieses "Recht" für den konkreten Fall doch nichts mehr wert, weil seitdem Monate und Jahre vergangen sind. Gruß, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

